Appeltauer, Karl von (1767–1851), Jurist

Appeltauer Karl von, Jurist. Geb. Wien, 31. 1. 1767; gest. Graz (Steiermark), 13. 5. 1851; röm.-kath. Sohn des Hausoffiziers Johann Appeltauer und dessen Frau Susanna Appeltauer, geb. Krammer, Vater von Sophie von Appeltauer (geb. Graz, 20. 10. 1813; gest. Wien, 22. 9. 1874), der späteren Ehefrau →Carl Freiherr von Hocks, Großvater des Juristen und Reichsratsabgeordneten Paul Freiherr von Hock (geb. Wien, 20. 10. 1857; gest. ebd., 2. 9. 1924), Schwiegervater von August Chabert; ab 1800 verheiratet mit Aloysia von Appeltauer, geb. Wolf. – A. studierte Philosophie und Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wo er 1786–98 als Stipendiat der Windhaagischen Stiftung aufscheint. Anschließend supplierte er 1798 die Lehrkanzel Franz von Zeillers für Natur- und Kriminalrecht und erteilte den Erzherzögen →Franz IV. und →Maximilian Josef, den Söhnen Erzherzog Ferdinand Karls, Privatunterricht in Rechtswissenschaften. 1801 wurde er zum o. Professor des Naturrechts, des allgemeinen Staats- und Völkerrechts sowie des peinlichen Rechts an der Universität Lemberg bestellt, wo er auch das Doktorat beider Rechte erwarb. Im Herbst 1805, nach erfolgter Vereinigung der Lemberger mit der Krakauer Universität, wurde er als Professor der genannten Fächer nach Krakau versetzt und im Februar 1809 zum „überzähligen Rathe“ mit Sitz und Stimme beim Landrecht zu Krakau ernannt. Nach der Abtretung Westgaliziens und der Stadt Krakau 1809 erfolgte im Oktober 1810 A.s Berufung als Professor des österreichischen Privatrechts an die Universität Graz. Maßgeblich war dabei seine kaisertreue Gesinnung. In Graz erhielt er auch eine überzählige Landratsstelle mit Sitz und Stimme. A. wirkte dort bis 1843 als akademischer Lehrer. Ferner war er von 1842/43–49/50 als Studiendirektor der juridischen Fakultät tätig. 1812/13 und 1830/31 bekleidete er das Rektorat und außerdem ab 1821 das Studiendirektorat an der philosophischen Fakultät. Er hatte dieses Amt, das mit der Universitätsreform →Leo Graf von Thun und Hohensteins beseitigt wurde, als Letzter inne. A.s jahrzehntelanges Wirken an der Grazer Hochschule wurde entsprechend gewürdigt. 1826 wurde ihm mit kaiserlicher Entschließung das Doktor-Ehrendiplom der philosophischen Fakultät ausgefertigt. 1842 wurde er in den österreichischen Adelsstand erhoben und 1850 aus Anlass der Enthebung vom Direktorat der juridisch-politischen Studien mit dem Ritterkreuz des Franz Joseph-Ordens ausgezeichnet.

L.: F. v. Krones, Geschichte der Karl Franzens-Universität in Graz, 1886, s. Reg.; K. Ebert, Die Grazer Juristenfakultät im Vormärz, 1969, s. Reg.; G. Wesener, Römisches Recht und Naturrecht, 1978, s. Reg.; ders., Österreichisches Privatrecht an der Universität Graz, 2002, s. Reg.; G. Gaugusch, Wer einmal war 1, 2011, S. 1206f.; Pfarre St. Ulrich, UA, beide Wien; Steiermärkisches LA, Graz, Steiermark.
(G. Wesener)   
Zuletzt aktualisiert: 25.11.2016  
PUBLIKATION: ÖBL Online-Edition, Lfg. 5 (25.11.2016)