Byloff Fritz (Friedrich), Jurist. Geb. Marburg, Steiermark (Maribor, SLO), 8. 8. 1875; gest. Graz (Steiermark), 12. 5. 1940; röm.-kath. Sohn des Oberbaurats Friedrich Byloff und der aus Wien gebürtigen Katharina Byloff, geb. Dietz; ab 1911 verheiratet mit Ella Byloff, Tochter des Offiziers Carl von Terzaghi und Pontenuovo. – B. besuchte die 1. Klasse des Gymnasiums in Klagenfurt, die weiteren in Cilli, wo er 1893 maturierte. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Graz; 1897 Dr. iur. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter habilitierte er sich 1902 an der juridischen Fakultät in Graz für Strafrecht und Strafprozessrecht mit der im selben Jahr in Druck erschienenen Arbeit „Das Verbrechen der Zauberei (crimen magiae)“. 1906 legte er die Advokatursprüfung beim Oberlandesgericht Graz ab. Bereits im selben Jahr stellte die Fakultät den Antrag, B. den Titel eines ao. Professors zu verleihen, doch erst 1910 erfolgte seine Ernennung zum unbesoldeten ao. Professor; 1924 besoldeter ao. Professor. Kurz vor seinem Tod wurde er schließlich 1940 als Nachfolger von Adolf Lenz zum o. Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht ernannt. Als Strafrechtler zählte B. zu den Vertretern der naturwissenschaftlich-kriminologischen Richtung. Neben seiner akademischen Tätigkeit war er Mitglied der Historischen Landeskommission für Steiermark, Präses der judiziellen Staatsprüfungskommission und Vorsitzender des Ausschusses für volkstümliche Universitätsvorlesungen. Wichtige Beiträge B.s stammen aus den Bereichen Strafrechtsgeschichte sowie Kultur- und Sozialgeschichte, wobei seine Habilitationsschrift besonders hervorzuheben ist. Von Bedeutung sind weiters seine Studie „Die Land- und peinliche Gerichtsordnung Erzherzog Karls II. für Steiermark vom 24. Sept. 1574“ (1907) sowie seine Arbeiten über Teufelsbündler („Der Teufelsbündler. Eine Episode aus der steirischen Gegenreformation“, 1925), Zauberei („Der Ausklang der Zaubereiprozesse in Steiermark“, in: Blätter für Heimatkunde 4, 1926) und „Die Arsenmorde in Steiermark“ (in: Monatsschrift für Kriminalpsychologie 21, 1930).