Dósa, Elek (1803–1867), Jurist

Dósa Elek, Jurist. Geb. Neumarkt, Siebenbürgen (Târgu Mureș, RO), 15. 3. 1803; gest. Pest (Budapest, H), 17. 11. 1867; evang. HB. Sohn des Rechtsprofessors am reformierten Kollegium von Neumarkt Gergely Dósa (gest. 1826). ‒ D. besuchte das Kollegium in seiner Geburtsstadt und wurde 1825 Notar am siebenbürgischen königlichen Tafelgericht. Nach dem Tod seines Vaters bestimmte man ihn zu dessen Nachfolger am Kollegium unter der Bedingung, dass er sich drei Jahre lang für diese Lehrtätigkeit vorbereiten würde. Nach Ablegung der nötigen juridischen Prüfungen in Neumarkt verbrachte er seine Referendarzeit in Pest, wo er an der Universität die Advokatenprüfung und die Rigorosen ablegte; 1829 Dr. iur. Zwischenzeitlich hörte er Vorlesungen bei →Sándor Kövy in Sárospatak und besuchte mit persönlicher Erlaubnis des Königs im Rahmen einer Studienreise mehrere deutsche Universitäten. Anfang 1831 trat er schließlich die Professur am Kollegium von Neumarkt an und unterrichtete dort bis 1848 sämtliche juridische Lehrgegenstände. Während dieser Zeit verfasste er mehrere Studienskripte, die in Abschriften weite Verbreitung fanden und zu D.s Bekanntheit beitrugen. Als gemäßigter Liberaler und Anhänger →István Graf Széchenyis von Sárvár und Felsővidék beteiligte er sich auch publizistisch an den politischen Debatten seiner Zeit. Nach der Märzrevolution und der Union von Ungarn und Siebenbürgen wurde D. die Aufgabe übertragen, die siebenbürgischen Rechtsgebräuche zusammenzufassen, um die Angleichung der Rechtsordnungen der beiden Landesteile zu ermöglichen. Das nicht mehr erhaltene Manuskript diente als Grundlage für D.s späteres dreibändiges Hauptwerk „Erdélyhoni jogtudomány“ (1861), eine Zusammenschau der siebenbürgischen Rechtsverhältnisse vor 1848. Während er im Verlauf der Revolution keine politische Funktion innehatte, ließ sich D. nach der Unabhängigkeitserklärung vom April 1849 dazu überreden, das Regierungskommissariat des Burzenlands zu übernehmen, wo er zur allgemeinen Zufriedenheit der Bevölkerung wirkte. Nach der Niederwerfung des Aufstands wurde D. in Neumarkt interniert und sein Vermögen (samt seiner bedeutenden Bibliothek) konfisziert. Er fand eine Anstellung als Erzieher im Kollegium und schlug den ihm von der Wiener Regierung angetragenen Posten eines Zivilkommissars für das Szeklerland aus. Daraufhin wurde er vor das Kriegsgericht in Pest zitiert und 1852 zu einer vierjährigen Festungshaft verurteilt, während der er ein Werk des englischen Juristen und Sozialreformers Jeremy Bentham übersetzte. Nach einem halben Jahr kam D., gesundheitlich schwer angeschlagen, frei. Obwohl sein Rehabilitationsgesuch 1853 angenommen wurde, blieb ihm die Lehrtätigkeit verwehrt. So wirkte er als Vermögensverwalter des Kollegiums in seiner Heimatstadt und praktizierte daneben als Anwalt. 1857 wurde D. Vize- und 1865 Oberkurator der reformierten Superintendantur von Maros. Als man 1861 erneut eine juridische Lehrkanzel in Neumarkt einrichtete, wurde D. als Professor angestellt. Ab 1865 Abgeordneter des siebenbürgischen und ab 1866 des ungarischen Landtags, befürwortete er konsequent die Union der beiden Landesteile. Anfang 1867 bot ihm →Boldizsár Horvát die Position eines Staatssekretärs an, die er jedoch ablehnte. Schließlich wurde er zum Vizepräsidenten des Parlaments gewählt und war daneben in den Kodifikations- und Unionsausschüssen aktiv. Ab 1861 korrespondierendes sowie ab 1865 Ehrenmitglied der Magyar Tudományos Akadémia, erhielt er 1867 deren Großpreis.

Weitere W. (s. auch Szinnyei): Az erdélyhoni evangelico-reformátusok egyházi jogtana, 1863.
L.: M. Életr. Lex.; Szinnyei (mit W.); J. Koncz, A Marosvásárhelyi Ev. Református Kollégium története (1557–1895), 2006, S. 316ff.; P. Nagy, in: Jogtörténeti Szemle, 2015, Nr. 2, S. 34ff.; P. Nagy, in: Theologiai Szemle, 2015, Nr. 1, S. 43ff.; G. Somogyi, in: A Maros megyei magyarság történetéből 4, 2016, S. 199ff.
(B. Szabó)  
Zuletzt aktualisiert: 10.12.2019  
PUBLIKATION: ÖBL Online-Edition, Lfg. 8 (10.12.2019)