Geller, Leo (1844-1925), Jurist und Rechtsschriftsteller

Geller Leo, Jurist. * Kałusz (Galizien), 27. 12. 1844; † Wien, 21. 7. 1925. Besuchte jüd. Privatschulen in Galizien und erlernte erst als Dreizehnjähriger die dt. Sprache. Agent einer Versicherungsges., bildete er sich selbständig weiter und veröffentlichte bereits nach kurzer Zeit Aufsätze in jurist. Fachz., die seinen Namen bekannt machten. Er arbeitete seit 1874 in Linz a. d. Donau als Konzipient, seit 1876 in Wien, seit 1879 in Innsbruck. 1878 Dr.jur. in Tübingen. G. trat vor allem als Verteidiger vor dem Kassationshof erfolgreich hervor. Er veröffentlichte über 200 wiss. Arbeiten in dt. und poln. Fachz., die sich auf bürgerl. Recht, Handels-, Wechsel-, Gewerbe- und Gebührenrecht, Zivilprozeß-, einschließlich Exekutionsrecht, allg. Strafrecht sowie Preß- und Gefällsrecht, Strafprozeßrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Volkswirtschaftslehre und allg. Rechtslehre in ihren rechtsphilos., soziolog. und psycholog.-jurist. Ausstrahlungen verteilen. G. schuf vorbildliche Gesetzesausgaben. Entsprechend seiner Überzeugung, daß die Rechtsordnung zwar teilweise wegen des Eingreifens der übergeordneten staatl. Macht theoret. veranlagt sei, in ihrem Wesen jedoch kraft ihrer Eigenschaft als Gesellschaftsordnung einen Ausschnitt aus der Naturordnung bilde und die Rechtstheorie deshalb nur mit Hilfe der naturwiss. Forschungsmethoden als wahre Wiss. begriffen und gelehrt werden könne, versuchte er in späteren Jahren die Rechtskenntnis „aus ihrer toten Dogmatik in eine lebende Erfahrungswiss.“ überzuführen. Aus diesen Erwägungen heraus gründete er das „Zentralbl. für die jurist. Praxis“, das Beiträge zur wiss. Rechtsforschung und prakt. Rechtsübung bringen und auf diese Weise eine wechselseitige Durchdringung der beiden Materien ermöglichen sollte.

W.: Hrsg.: Österr. Gesetze mit Erläuterungen aus der Rechtssprechung und Einleitungen, 1. Abt.: Österr. Justizgesetze, 1882ff., 2. und 3. Abt.: Österr. Verwaltungsgesetze 1881ff., L. G. und H. Jolles, Die Praxis des Obersten Gerichtshofes, 3 Bde., 1898–1900; Die galiz. Proprinationsfrage, 1905; Theoret.-prakt. Kommentar zum ABGB, 1924; etc.
L.: N.Fr.Pr. vom 23. 7. 1925; Österr. Zentralbl. für die jurist. Praxis, Bd. 41, 1923, S. 1–17, S. 65–76 (Autobiogr.), Bd. 43, 1925, S. 193–96; Jurist. Bll., Jg. 52, n. 11/12, 1923, S. 94, Jg. 54, 1925, S. 158; Wininger.
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 1 (Lfg. 5, 1957), S. 420
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