Hörmann von Hörbach Walther, Kirchenrechtslehrer. * Gnadenwald b. Hall i. Tirol, 2. 8. 1865; † Innsbruck, 15. 3. 1946. Sohn des Volkskundlers Ludwig H. v. H. (s. d.) und der Dichterin Angelika H. v. H. (s. d.). Stud. an der Univ. Innsbruck Jus, 1888 Dr.jur. Anschließend bis 1895 im Dienst der tirol. Finanzprokuratur. Vom Rechtshistoriker J. v. Ficker (s. d.) für die Wiss. gewonnen und auf die Erforschung der Eherechtsgeschichte gewiesen, habilit. sich H., auf kanonist. Gebiet ein Schüler F. Thaners, 1891 für Kirchenrecht an der Univ. Wien bei K. Gross (s. d.) und F. Maassen, ließ jedoch noch 1891 seine Lehrbefugnis auf Innsbruck übertragen, wo er nach einem Studienaufenthalt in Siena und Rom 1892 mit der Supplierung der Kirchenrechtsvorlesungen in italien. Sprache betraut wurde. 1895 ao. Prof. an der Univ. Innsbruck, 1897 an der Univ. Czernowitz, 1900 o. Prof., 1903/04 Rektor. Seit 1908 o. Prof. an der Univ. Innsbruck, an der er neben Kirchenrecht auch Zivilprozeß lehrte, 1915/16 Rektor, lange Zeit Präses der Judiziellen Staatsprüfungskomm., 1935 i.R. In seinen Forschungen pflegte H. vornehmlich die Eherechtsgeschichte, die er durch gründliche Werke von bleibendem Werte bereicherte, daneben förderte er als Thaner-Schüler auch die Quellenhistorie.