Inzaghi Karl Graf von, Obersthofkanzler. * Idria (Idrija, Krain), 5. 12. 1777; † Graz, 17. 5. 1856. Dem steir. Zweig eines altlombard. Adelsgeschlechtes entstammend, der im 17. Jh. in den Grafenstand erhoben worden war und der mit ihm und seinem Bruder Philipp († 1857) erlosch. 1798 trat er in Graz in den Staatsdienst, kam 1801 als Konzipist zur westgaliz. Einrichtungs-Hofkomm. nach Krakau. 1802 war er bei der Truppentranslokation in diesem Gebiet vermutlich Erzh. Karl unterstellt. Hierauf Offizial beim Staats- und Konferentialdepartement, 1804 wirklicher Kämmerer, seit 1806 im Hofstaate des Erzh. Rainer, zunächst als Kammerherr, dann als geh. Kabinettssekretär, seit 20. 6. 1816 dessen Obersthofmeister, am 10. 12. 1816 wirkl. Geh. Rat. Zwischendurch (1815) begleitete er die k. Rheinarmee als Korpsintendant und hatte die einstweilige Verwaltung eines Teiles des besetzten Gebietes. Sein weiterer Aufstieg begann mit seiner Ernennung zum Gouverneur von Illyrien (28. 12. 1817), der rasch die Übersetzung nach Venedig (1. 3. 1819) folgte. Auf seinen Antrag wurde der vierte Gesang aus Byrons „Childe Harold“ verboten. 1827 kam er als Gouverneur nach Mähren-Schlesien. Seine schlechten Vermögensverhältnisse bewogen den K. fast stets zur Nachsicht der üblichen Taxen. 1834 wurde er als Hofkanzler in die vereinigte Hofkanzlei berufen, 1842 Obersthofkanzler. Er scheint zu den Vertrauten Erzh. Ludwigs gezählt zu haben und gehörte der Partei Kolowrats an, der jedoch nicht viel von ihm hielt. 1848 nahm er noch an der Prüfung der Petitionen teil, trat aber schon am 21. 3. i.R. Für das Waiseninst. des von ihm gegründeten kath Männerver. kaufte er ein Gebäude, richtete es ein und stiftete eine Geldsumme für dessen Erhaltung. Vielfach geehrt, ausgezeichnet, u.a. Ehrenbürger von Wien (20. 4. 1843) und Graz (12. 2. 1856), Großkreuz-Ehrenbailli des souveränen Malteserordens im Großpriorat Böhmen und Österr. (26. 1. 1846), Ehrenmitgl. der Akad. d. Wiss. in Wien.