Jörs, Paul (1856-1925), Jurist

Jörs Paul, Jurist. * Demmin (Dyminek, Pommern), 8. 10. 1856; † Wien, 26. 9. 1925. Sohn eines Kaufmannes, früh verwaist; 1876 stud. er an der Univ. Bonn Geschichte, erst im folgenden Semester hauptsächlich aus Berufsgründen Jus. Dem Historiker K. v. Noorden verdankte er die Einführung in die method. Quellenforschung, unter den Rechtslehrern wurde R. Stintzing sein treuer Berater und väterlicher Freund. 1882 Dr.jur. und Priv. Doz. an der Univ. Bonn für röm. Recht, 1885–88 o. Prof. an der Univ. Kiel, 1887 Dekan, 1888–96 o. Prof. an der Univ. Gießen, 1891/92 Dekan, 1892/93 Rektor, 1896–1905 an der Univ. Breslau (hier auch für bürgerliches Recht), 1902/03 Dekan, in dieser Zeit verfaßte er 55 Artikel für RE und den systemat. Abriß „Das röm. Recht“ für C. Birkmeyers Encyklopädie der Rechtswiss. J. pflegte seit 1899 als einer der ersten Romanisten die Papyrol., wählte Urkunden aus den Quellenwerken für Juristen aus, schrieb sie selbst ab und ließ sie vervielfältigen. 1905–25 o. Prof. an der Univ. Wien. In Wien entstanden Abhh. über das Urkundenwesen und über das Mahn- und Vollstreckungsverfahren im röm. Ägypten. Es war ihm auch noch vergönnt, eine neue Gesamtdarstellung der Geschichte und des Systems des röm. Privatrechtes abzuschließen. Dieses ausgezeichnete Werk nimmt auch heute noch, in den neuen Aufl. von W. Kunkel bearbeitet, die führende Stellung unter den Gesamtdarstellungen ein. Hervorragende Quellenbeherrschung, unbeirrbare Sachlichkeit und peinliche Unparteilichkeit, ebenso wie der klare prägnante Stil, ließen J. für eine Gesamtdarstellung geradezu prädestiniert erscheinen. Aus vier rechtsgeschichtlichen Stoffkreisen verdankt ihm die Rechtswiss. wertvollste Leistungen: 1. Über die Gesetzgebung der Augusteischen Zeit. Aus ihr wies er z. B. vier Ehegesetze nach, von denen zwei noch Jahrhunderte fortlebten. 2. Aus der Geschichte der röm. Rechtswiss., die er bis zu den Catonen zusammenfassend darstellte, die Folgezeit in zahlreichen Artikeln der RE. 3. Aus dem Gebiete der Papyrol. grundlegende rechtshist. Spezialuntersuchungen zum Urkundenwesen, Mahn- und Vollstreckungsverfahren. 4. Aus dem Gesamtstoffe zwei Gesamtdarstellungen, die 2. in dauernder Fortwirkung. Vielfach geehrt und ausgezeichnet, u. a. Mitgl. der Akad. der Wiss. in Wien.

W.: Über das Verhältnis der Lex Julia de maritandis ordinibus zur Lex Papia Poppaea, 1882; Röm. Rechtswiss., 1888; Untersuchungen zur Gerichtsverfassung der röm. Kaiserzeit, in: Festgabe R. v. Ihering zum 6. 8. 1892 gewidmet, 1892; Die Ehegesetze des Augustus, in: Festschrift, Th. Mommsen zum 50jährigen Doctorjubiläum überreicht, 1893; Die Rechtspolitik K. Justinians, Rektoratsrede, 1893; Digesta, in: RE, Bd. V/l, 1903; Domitius Ulpianus, ebenda; Demosiosis und Ekmartyresis, in: ZRG, Romanist. Abt., Bd. 34, 1913, S. 107ff.; Erzrichter und Chrematisten, ebenda, Bd. 36, 1915, 5. 230ff., Bd. 39, 1918, S. 52ff. und Bd. 40, 1919, S. 1ff.; etc.
L.: Almanach Wien, 1926; Feierl. Inauguration, 1926/27; Kürschner, Gel. Kal., 1925.
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 3 (Lfg. 12, 1962), S. 121f.
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