Kopetzky Franz Johann, Jurist. * Brünn, 1777; † Wien-Döbling, 7. 12. 1860. 1822 Magistratsrat der Stadt Wien, der er sein ganzes Leben bis zu seiner „Jubilierung“ 1844 als Richter vorstädt. Gerichtsverwaltungen und dann des Civilsenates diente, zuletzt im ersten Rang, ohne die Stelle eines Vizebürgermeisters zu erlangen. K. war ein sehr eifriger jurist. Schriftsteller, dessen Werke, aus der eigenen Praxis geschöpft, daher vielfach dem Zivilverfahren gewidmet, nicht unter das Verdammungsurteil fallen, welches J. Unger über die vormärzliche österr. Rechtsliteratur ausgesprochen hat. Die von K. (z. Tl. schon i. R.) veröff. ansprechenden, auch die ausländ. Literatur und Gesetzgebung berücksichtigenden Aufsätze über Probleme des Hypothekenrechts (Gesamthypothek, Verfügungsrecht des Eigentümers) wurden auch in dem großen Werk A. Exners, Das österr. Hypothekenrecht, 2 Bde., 1876–81, angeführt und beachtet.