Layer, Max (1866-1941), Jurist

Layer Max, Jurist. * Graz, 17. 9. 1866; † Wien, 24. 1. 1941. Stud. an den Univ. Graz (1889 Dr.jur.), Wien und Heidelberg Jus. Seit 1889 im Dienst der k. k. steiermärk. Statthalterei. 1902 habil. er sich an der Univ. Graz für Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht. 1903 ao. Prof. an der Univ. Wien, zugleich Prüfer für Nationalökonomie, Versicherungsrecht und — seit 1905 — für Kirchenrecht. Nach Ablehnung eines Rufes ins Ausland 1908 o. Prof.; 1908 o. Prof. für öff. Recht und zeitweilig für Kirchenrecht an der Univ. Graz. 1909–12 Senator, 1912/13 und 1924/25 Dekan. Nach dem Zusammenbruch der österr.-ung. Monarchie erstattete L. ein umfangreiches Gutachten zum Entwurf einer Bundesverfassung, was seine Ernennung zum Mitgl. des Verfassungsgerichtshofes (1924–29) wesentlich beeinflußte. 1928 nahm er trotz seiner schlechten Gesundheit einen Ruf an die Univ. Wien an. L., der ein Gegner des Ständestaates war und Bedenken gegen die Entwicklung des Verfassungslebens hatte, brachte, als 1933 der Verfassungsgerichtshof ausgeschaltet wurde, an seiner Fak. einen Protest gegen das Vorgehen der Regierung ein, der schließlich von allen österr. jurid. Fak. angenommen wurde; außerdem nahm er wiss. gegen diese Maßnahme Stellung. Zwangsweise i.R. Eine Berufung an die Univ. Köln lehnte L. wegen Kränklichkeit ab. 1934 korr., 1940 w. Mitgl. der Akad. der Wiss. in Wien. Ehrensenator der Univ. Wien. Von L.s Hauptwerken wurde insbesondere seine Habilitationsschrift „Prinzipien des Enteignungsrechtes“ wegweisend.

W.: Über Capitaldeckung und Umlageverfahren mit Beziehung auf die österr. Unfallversicherungs-Gesetzgebung, in: Z. für Volkswirtschaft, Socialpolitik und Verwaltung 8, 1899; Prinzipien des Enteignungsrechtes, in: Staats- und Völkerrechtliche Abhh. 3, 1902; Eberfelder Armensystem, in: Z. für Armenpflege, 1905; Geschichte der österr. Arbeiterversicherung, in: Bulletin des 6. Internationalen Arbeiterversicherungskongresses, 1905; Die österr. Arbeiterversicherung, 1905–08, in: Bulletin des 8. Internationalen Arbeiterversicherungskongresses, 1909; Zur Lehre vom öff.-rechtlichen Vertrag, 1916; Die Stellung der Kronländer im Gefüge der österr. Verfassung, in: Österr. Z. für öff. Recht, 1916; Grundlinien einer neuen jurist. Studienordnung, gem. mit anderen, 1916; Staatsformen unserer Zeit, Monarchien, Republiken, Bundesstaaten und Staatenbündnisse, 1919; Gutachten über die Reform der Landesverwaltung, 1919; Wie ist der akadem. Unterricht im Verwaltungsrecht zweckmäßig zu gestalten? (Gutachten), in: Verhh. des 32. Dt. Juristentages, 1923; Geschichte der Staatstheorien, 1925; Überprüfung von Verwaltungsakten durch die ordentlichen Gerichte, in: Veröff. der Vereinigung der Dt. Staatsrechtslehrer 5, 1929; Ermächtigungsbereich des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes, in: Verwaltungsarchiv, 1933; mehrere Artikel in: E. Mischler–J. Ulbrich, Österr. Staatswörterbuch, 2. Aufl., 4 Bde., 1905–09; etc.
L.: Almanach Wien, 1941; Kürschner, Gel.-Kal., 1925–40/41; Kosch, Das kath. Deutschland; R. Walter, Die Lehre des öff. Rechts an der Karl-Franzens-Univ. zu Graz, 1827–1938, in: Jurist. Bll., Jg. 88, 1966, S. 546 ff.
(Melichar)  
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 5 (Lfg. 21, 1970), S. 55
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