Schlesinger, Wilhelm (1894-1928), Jurist

Schlesinger Wilhelm, Jurist. Geb. Wien, 14. 12. 1894; gest. am Piz Kesch, Kt. Graubünden (Schweiz), 17. 8. 1928 (Bergunfall). Sohn des Wr. Hof- und Gerichtsadvokaten Josef S., mos.; absolv. das Wr. Akadem. Gymn. und stud. 1913–14 und 1917–19 an der Univ. Wien (kriegsbedingt insgesamt nur fünf Semester) Jus, 1919 Dr. jur. Trat nach der Gerichtspraxis (1919/20) in die bedeutende, vor allem mit Materien des Fracht- und Speditionsrechtes befaßte Kanzlei Hermann Popper ein, 1925 selbständiger Rechtsanwalt; 1926 in Kanzleigemeinschaft mit Eugen Boschan und Felix Brühl. 1922 an der Univ. Wien für bürgerliches Recht habil., galt S.s wiss. Interesse – offenbar angeregt von Lehrern wie Hupka, J. Schey v. Koromla (beide s. d.) und Moritz Wellspacher – fast ausschließlich dem Schuldrecht. Durch krit. Blick und Selbständigkeit des Urteils gelangte er nicht selten zu Ergebnissen, die jenen der herrschenden Lehre diametral entgegenstanden. Das gilt bes. für seine Theorie, alle Arten der Vertragsverletzung nur als Begehungsformen des Erfüllungsverzuges aufzufassen. Er sieht in der sog. „positiven Vertragsverletzung“ keine dritte, zu „Unmöglichkeit“ und „Verzug“ hinzutretende Form der Schuldverletzung, sondern eine Nichterfüllung von Nebenpflichten. Zu eigenwilligen Lösungen fand S. auch bei den Fragen nach der Rechtsnatur des Anerkenntnisses und nach der Rechtswidrigkeit einer sittenwidrigen, mit Schadenersatzpflicht bedrohten Handlung (§ 1295 Abs. 2 ABGB). Die Verbindung von hohem, seiner inneren Veranlagung bes. entgegenkommendem theoret. Können mit seiner prakt. Tätigkeit als Anwalt qualifizierte S. bald für die Mitarbeit an großen Publ.- und Editionsvorhaben. Von ihm stammen wichtige Partien zum allg. Schuldrecht in Klangs „Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch“ sowie – als Mithrsg. – die 22. Aufl. der Manzschen Ausgabe des allg. Handelsgesetzbuchs. Zu S.s vielseitigen Interessen gehörten bes. die Phil. (hier war ihm Schopenhauer richtunggebend), die Musik, aber auch die Hochalpinistik.

W.: Zum Gesetzentwurf über die Errichtung von Einigungsämtern und über kollektive Arbeitsverträge, in: Jurist. Bll. 49, 1920; Vertragsverletzung und Gewährleistung in der dritten Teilnovelle zum BGB, in: Österr. Zentralbl. für die jurist. Praxis 38, 1921; Verstoß gegen die guten Sitten und Rechtswidrigkeit, in: Jurist. Bll. 52, 1923; Über dieBedeutung des Schuldsanerkenntnisses im österr. Zivilrecht, in: Österr. Zentralbl. für die jurist. Praxis, 41, 1924; Die vorläufige und die endgiltige Nichterfüllung, ebenda, 44, 1926; Das Wesen der positiven Vertragsverletzungen, ebenda, 44, 1926; Zivilist. Bemerkungen zum Strafgesetzentwurf, ebenda, 46, 1928; usw. Mitarbeit an: Kommentar zum Allg. bürgerlichen Gesetzbuch, hrsg. von H. Klang, 2/2, 1934. Hrsg.: Das allg. Handelsgesetzbuch vom 17. 12. 1862 . . ., 22. Aufl., gem. mit O. Pisko ( = Manzsche Ausg. der Österr. Gesetze / Große Ausg. 11/1), 1926; Das Eisenbahn- und Postbeförderungsrecht, 22. Aufl., gem. mit R. Löbl und O. Pisko ( = ebenda, 11/2), 1929.
L.: N. Fr. Pr. vom 20. 8. (Abendausg.) und 16. 9., Wr. Ztg. vom 21. 8. 1928; Nachrichtenbl. zur Oesterr.Anwalts-Ztg. 1, 1928, S. 83; Jurist. Bll. 57, 1928, S. 426 f.; Inauguration Univ. Wien 1928/29, 1928, S. 33ff.; UA und Österr. Rechtsanwaltskammertag, Kammerbibl., beide Wien.
(W. Ogris)  
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 10 (Lfg. 48, 1992), S. 201
Bd. <==> | |<1  <=−10<=  S. 1 =>+10=>
Bd. <==> | |<1  <=−10<=  S. 1 =>+10=>