Schwarzenberg, Felix Prinz zu (Primogenitur) (1800-1852), Feldmarschalleutnant, Diplomat und Ministerpräsident

—enberg Felix Prinz zu Schwarzenberg (Primogenitur), Offizier, Diplomat und Politiker. Geb. Krumau, Böhmen (Český Krumlov, Tschechien), 2. 10. 1800; gest. Wien, 5. 4. 1852. Sohn von Josef II., Bruder von Friedrich und Johann Adolph II. (alle s. d.). S. verbrachte Kindheit und Jugend auf den böhm. Besitzungen der Familie und absolv. ein umfangreiches Bildungsprogramm bei einem Privatlehrer. 1818 trat er als Kadett beim 8. Kürassierrgt. in die Armee ein und wurde bis 1824 zum Rtm. befördert. 1824 wechselte er in die Diplomatie, blieb jedoch im Stand der Armee. Von Metternich (s. Metternich-Winneburg K. W. L. Fürst) gefördert, sammelte S. seine ersten diplomat. Erfahrungen 1824–26 als Attaché in St. Petersburg. In der Folge gehörte er 1826–27 Delegationen nach Brasilien und Portugal an und war 1828 an der Botschaft in London, 1829–31 in Paris, 1832–35 an der Gesandtschaft in Berlin tätig, wo die diplomat. Lösung der belg. Frage zu seinen Hauptaufgaben gehörte. 1838 wurde er als Gesandter in Sardinien-Piemont nach Turin berufen, 1844 in gleicher Eigenschaft in das Kg.Reich bei der Sizilien nach Neapel. Nach der Wahl Papst Pius’ IX., welche die polit. Lage in Italien einschneidend veränderte, begab sich S. im Juni 1846 zu Metternich nach Wien. Auf der Rückkehr erlitt er in Venedig einen offenbar lebensbedrohl. Zusammenbruch. Ohne vollständig genesen zu sein, reiste er Mitte März 1847 nach Neapel weiter. Nachdem es im September 1847 auf Sizilien zu Unruhen gekommen war, nahmen Anfang 1848 die nationalen, gegen Österr. gerichteten Demonstrationen an Heftigkeit zu. S., der zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von Metternichs Sturz hatte, brach die Beziehungen eigenverantwortl. ab und verließ Neapel im März 1848 auf dem Seeweg. Erst bei seiner Ankunft in Triest erfuhr er von der Revolution in Österr. S., seit 1843 GM, bat in Wien um eine Frontverwendung und erhielt das Kmdo. über eine Brigade des Res.Korps am Isonzo, das Venetien zurückerobern und sich anschließend mit der Hauptarmee Radetzkys (s. Radetzky v. Radetz) vereinigen sollte, was 1848 in Verona geschah. Dabei fand die wohl erste Begegnung zwischen S. und dem späteren K. Franz Joseph (s. d.) statt. In Innsbruck und danach in Wien gelang es S., im Sinne Radetzkys die Abtretung der Lombardei zu verhindern. Im Juli 1848 zum FML befördert, kehrte er an die italien. Front zurück und wurde nach der Kapitulation Mailands beauftragt, die Vorgespräche über den Friedensschluß zu führen, die im August 1848 zu einem befristeten Waffenstillstand führten. Ende September erneut in Wien, fand S. dort eine gespannte polit. Lage vor. Ein k. Manifest aus Olmütz (Olomouc) gab die gegenrevolutionäre Linie des Hofs zu erkennen. S. stellte sich dem Wr. Militärkmdo. zur Verfügung, im Oktober 1848 wurde er nach Olmütz berufen, sandte jedoch seinen Vertrauten, J. A. Gf. v. Hübner (s. d.), um selbst in Wien die Stellung zu halten. Die Entscheidung, S. mit dem Amt des Regierungschefs zu betrauen, dürfte Mitte Oktober 1848 gefallen sein. S. fuhr nach Olmütz und erhielt am 19. 10. die offizielle Mitteilung, daß er fortan die Regierungsgeschäfte übernehmen solle. Im Gegensatz zu seinem Schwager Windischgrätz und zu Kübeck (s. K. F. Frh. Kübeck v. Kübau) trat S. für einen gemäßigten Kurs ein; der Reichstag sollte ledigl. von Wien nach Kremsier (Kromĕříž) verlegt werden. Nach der endgültigen Niederschlagung der Revolution sah sich die Bevölkerung Wiens einem scharfen gegenrevolutionären Vergeltungskurs ausgesetzt, der in der mit S.s Einverständnis erfolgten Erschießung des Frankfurter Abg. Robert Blum kulminierte. In der am 21. 11. 1848 offiziell ernannten Regierung amtierte S. als Min.Präs., Außenmin. und Min. des k. Hauses. Ende November 1848 stellte S. sein Programm dem Reichstag in Kremsier vor, in dem er sich zur konstitutionellen Monarchie bekannte und die Geltung des Vereinbarungsprinzips betonte. Zur dt. Frage erklärte S., daß Österr. Fortbestand in staatl. Einheit ein dt. wie ein europ. Bedürfnis darstelle. In der Verfassungsfrage setzte sich im Kabinett S. nach und nach die Position Windischgrätz’ durch, daß der Reichstag aufzulösen und eine Verfassung zu oktroyieren sei, wie es im März 1849 auch umgesetzt wurde. Die offiziell verkündete, aber größtenteils nicht umgesetzte „Märzverfassung“ leitete einen konservativen Schwenk des Min. S. ein. Bezügl. des Feldzugs in Ungarn nahm S. noch im November 1848 Gespräche mit Rußland über eine eventuelle Intervention auf; dem Anfang Mai 1849 ergangenen offiziellen Interventionsgesuch K. Franz Josephs wurde russischerseits sofort entsprochen. Nach der Kapitulation der ung. Hauptarmee bei Világos entschied sich S., gedeckt vom Min.Rat, für ein hartes Vorgehen gegen führende Vertreter der Revolution, dem auch der ung. Min.Präs. Batthyány (s. d.) zum Opfer fiel. In der dt. Frage hatte S. als Hauptakteure Berlin, die Paulskirche, die dt. Mittel- und Kleinstaaten sowie die europ. Großmächte zu berücksichtigen. Das großdt. Projekt der Paulskirche hatte S. in seiner Kremsierer Regierungserklärung zurückgewiesen. In den darauffolgenden Wochen entstand unter seiner Federführung das Projekt des „Siebzigmillionenreichs“, des Gesamteintritts der Habsburgermonarchie in einen mitteleurop. Staatenbund. Unterdessen fand in der Paulskirche der – für Preußen günstige – Plan eines engeren und eines weiteren Bundes immer mehr Anhänger. In einem komplexen Verhältnis von Kooperation und Konkurrenz war aber weder die Wr. noch die Berliner Seite zu substantiellem Nachgeben bereit; Österr. lehnte den Doppelbundplan, Preußen das Mitteleuropaprojekt ab. Als Kompromiß blieb die Rückkehr zur alten Bundesverfassung. Um wenigstens die Frage der Zentralgewalt vorläufig zu regeln, unterzeichnete S. Ende September 1849 ein Interim, demzufolge Österr. und Preußen die Zentralgewalt für den Dt. Bund im Namen sämtl. Bundesregierungen bis zum 1. Mai 1850 übernahmen. Als Gegengewicht zur preuß. Union unterzeichneten Bayern, Württemberg und Sachsen im Februar 1850 die Münchener Übereinkunft, der Österr. wenig später beitrat. Da eine Annäherung bei der Seiten nicht stattfand, waren auf dem im Mai 1850 als ao. Bundesversmlg. eröffneten Frankfurter Kongreß neben Österr. nur neun dt. Staaten vertreten. S. ließ in Verfolgung seines harten Kurses Anfang September 1850 den engeren Rat der Bundesversmlg. ohne Preußen zusammentreten. Der Rumpfbundestag war sogleich in die schleswig-holstein. und in die kurhess. Frage involviert. In beiden Fällen war eine Bundesintervention geplant. Angesichts der gespannten Lage bemühte sich S., mit den Mittelstaaten eine Linie zu bilden. Auf dem Höhepunkt der Krise akzeptierte die preuß. Regierung Manteuffel schließl. ein Ultimatum S.s. Beide Seiten vereinbarten daraufhin ein Treffen auf Regierungsebene Ende November 1850 in Olmütz. Dabei konnte in der dt., holstein. und kurhess. Frage eine vorläufige Einigung erzielt werden. Die darauffolgenden Dresdener Konferenzen (1850/51) endeten jedoch ohne Einigung auf Bundesreform. Immerhin konnte S. ein auf drei Jahre befristetes Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen abschließen. Der Bundestag verfolgte fortan eine ausgesprochen konservative Politik, in der Österr. voranging. Innenpolit. war die oktroyierte Märzverfassung der absolutist. Opposition im Kabinett von Anfang an ein Dorn im Auge gewesen. Kübeck, der im Laufe der Jahre 1849 und 1850 zur herausragenden Gestalt dieser Opposition avanciert war, verfolgte die Doppelstrategie, die Regierung S. für seine Pläne zu gewinnen und sie zugleich zu entmachten. Obwohl auch S. die Problematik der Verfassungsfrage bewußt war, hielt er dennoch am Verzicht auf eine ostentativ reaktionäre, absolutist. Politik fest, vermutl. auch, weil er den Konstitutionalismus zwar nicht wünschte, aber als Zeiterfordernis hinnahm. Der durch die Nichtinkraftsetzung der Verfassung geschaffene Zustand des schwebenden Konstitutionalismus war für die Regierung S. günstig, da die Frage der Verantwortlichkeit ungeklärt blieb. Gegen diesen Zustand opponierten Liberale und Absolutisten. Kübeck einigte sich im Oktober 1850 mit dem K. darauf, den Reichsrat als zweites Organ neben der Regierung zu etablieren, um Kabinett und Konstitution zu schwächen. S. konnte nicht grundsätzl. dagegen agieren, da der Reichsrat in der von ihm mitgetragenen Märzverfassung explizit vorgesehen war. Im März 1851 wurde das Reichsratsstatut angenommen und Kübeck übernahm das Reichsratspräsidium. Der K. unterstützte Kübecks Bestrebungen und zeigte sich bereit, mit S. zu brechen, falls dieser den absolutist. Weg nicht mittragen würde. Die endgültigen Entscheidungen in der Verfassungsfrage fielen im August 1851 in einer unter dem Vorsitz des K. abgehaltenen Min.Ratssitzung. Das Kabinett sollte fortan „bloß dem Kaiser verantwortlich“ sein, der Reichsrat wurde „alleiniger Ratgeber“ des Monarchen. Die k. Handschreiben vom August 1851 leiteten die Verfassungsaufhebung ein. Anfang Oktober 1851 legte S. eine Denkschrift zur zentralist. Organisation des österr. Staatswesens nach der Wiederherstellung des Absolutismus vor, die als eine Art polit. Testament gewertet werden kann. Mit dem Silvesterpatent 1851 erfolgte die Verfassungsaufhebung. Das Min. S. trug zwar den absolutist. Kurs mit, S. bemühte sich jedoch, einer vollständigen Entmachtung seines Kabinetts organisator. vorzubauen. Die Reaktion des K. war entsprechend negativ. Obwohl Franz Joseph in dieser Phase entschlossen war, S. als Min.Präs. zu stürzen – ein Vorhaben, das durch den frühzeitigen Tod S.s verhindert wurde – hat er diesen gegen Ende seiner Regierungszeit als bedeutendsten Politiker seiner Ära anerkannt.

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(S. Lippert)  
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 12 (Lfg. 55, 2001), S. 15ff.
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