Stooß (Stooss), Carl (1849–1934), Rechtswissenschaftler

Stooß (Stooss) Carl, Rechtswissenschaftler. Geb. Bern (Schweiz), 13. 10. 1849; gest. Graz (Stmk.), 24. 2. 1934; evang.-reformiert (HB). Sohn eines Metzgers, Reg.Rats des Kantons und Gmd.rats der Stadt Bern. – S. stud. 1868–73 Jus an der Univ. Bern, mit Stud.semestern in Leipzig und Heidelberg. Nach kurzer Tätigkeit als Advokat war er 1876–82 Präs. des Amtsgerichts Bern. 1878 Dr. jur., habil. er sich 1879 für Privat- und Zivilprozeßrecht und wurde 1882 o. Prof. für Straf-, Strafprozeß- und Zivilprozeßrecht an der Univ. Bern. Bereits 1885 kehrte S. jedoch als Mitgl. des Berner Obergerichts in die Praxis zurück und nahm daneben ab 1887 als Hon.-Prof. erneut seine Lehrtätigkeit auf. 1888 begründete S. die „Zeitschrift für Schweizer Strafrecht“ (ab 1896 „Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht“), die er als Hrsg., ab 1905 als Mithrsg. bis zu seinem Tod leitete. 1890 wurde S. erneut o. Prof. in Bern, womit der Auftrag zu wiss. Vorarbeiten für ein einheitl. schweizer. Strafgesetzbuch verbunden war; aus diesen gingen 1890 eine Quellensmlg. sowie 1892/93 eine systemat. Darstellung der kantonalen Strafrechte hervor. Der von S. 1893/94 erstellte Vorentwurf, auf den das schweizer. Strafgesetzbuch 1937 letztl. zurückgeht, zeichnete sich durch eine klare, einfache Sprache und Berücksichtigung moderner kriminalpolit. Grundsätze aus; als erster erkannte S. die Notwendigkeit von „sichernden Maßnahmen“ etwa für Gewohnheitsverbrecher und Unzurechnungsfähige. Der 1893–95 dazu tagenden Expertenkomm. gehörte er als Ber.erstatter an. 1896 wurde S. als o. Prof. für Strafrecht an die Univ. Wien berufen und sollte bei den Arbeiten für eine österr. Strafrechtsreform mitwirken, von denen er sich aber schon bald zurückzog, da seine Vorschläge großteils auf Ablehnung stießen. Dagegen war er 1908 wieder am Schweizer Strafgesetzentwurf beteiligt. In Wien war er v. a. als Fachschriftsteller tätig, wobei sein „Lehrbuch des österreichischen Strafrechts“ (1910, 2. Aufl. 1912) hervorzuheben ist. 1921 trat S. i. d. R., hielt aber als Hon.-Prof. noch weiter Übungen ab; ab 1923 lebte er in Graz. S. wurde 1923 k. M. und 1925 w. M. der Österr. Akad. der Wiss.

Weitere W.: s. u. Rechtswiss. der Gegenwart.
L.: Almanach Wien 84, 1934, S. 280ff. (m. B.); Die Rechtswiss. der Gegenwart in Selbstdarstellungen 2, ed. H. Planitz, 1925, S. 205ff. (m. W.); E. Hafter, in: Schweizer. Z. für Strafrecht 48, 1934, S. 141ff.; ders., in: Schweizer Juristen der letzten hundert Jahre, 1945, S. 361ff. (m. B.); G. Mecenseffy, Evang. Lehrer an der Univ. Wien, 1967, S. 68ff.; R. Moos, in: Schweizer. Z. für Strafrecht 105, 1988, S. 35ff.; L. Gschwend, in: ebd. 112, 1994, S. 26ff.; AVA, Wien; Mitt. Marco Jorio, Bern, Schweiz.
(Th. Olechowski)   
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 13 (Lfg. 61, 2009), S. 321f.
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