Ullmann, Dominik (1835–1901), Jurist

Ullmann Dominik, Jurist. Geb. Mähr. Schönberg, Mähren (Šumperk, CZ), 25. 7. 1835; gest. Prag, Böhmen (Praha, CZ), 5. 6. 1901; röm.-kath. Sohn des Webermeisters Joseph U. und dessen Frau Martha U.; ab 1862 verheiratet. – Nach dem Besuch der Gymn. in Reichenau an der Kněžna und Brünn stud. U. Rechtswiss. an den Univ. Olmütz (1854) und Prag (1855–59); 1859 Dr. iur. ebd. Anschließend arbeitete er in einer Anwaltskanzlei, ehe er sich 1862 an der Univ. Prag habil. und noch im selben Jahr mit der Supplierung der Lehrkanzel von →Franz Tuna betraut wurde. Ab 1864 war er daneben als Lehrbeauftragter für Handels- und Wechselrecht sowie Buchhaltung am polytechn. Inst. Prag tätig. Im selben Jahr legte er auch die Advokatenprüfung ab. 1868 wurde er zum ao., 1872 zum o. Prof. für Zivilprozess-, Handels- und Wechselrecht an der Univ. Prag ernannt. U. erwarb sich große Verdienste bei der Teilung der Univ. und lehrte nach deren Durchführung an der dt. jurid. Fak.; 1888/ 89 Rektor. Er fungierte ab 1882 als Vizepräses der rechtshist. und ab 1892 als Präses der staatswiss. Prüfungskomm. Daneben war U. Mitgl. der Prüfungskomm. für das Lehramt an höheren Handelsschulen mit dt. Unterrichtssprache. Ab 1869 gab er die „Mittheilungen des deutschen Juristenvereines in Prag“ sowie ab 1885 – zeitweise gem. mit →August Finger und Otto Frankel – deren Nachfolgeorgan, die „Juristische Vierteljahresschrift“, heraus, in der er auch eigene Beitrr. publ. Daneben veröff. er u. a. die Monographie „Das Bagatellverfahren. Nach dem Gesetze vom 27. April 1873, Nr. 66 des Reichs-Gesetz-Blattes“ (1873) sowie das breit rezipierte Lehrbuch „Das österreichische Civilprozeßrecht“ (1885, 3. Aufl. 1892) und arbeitete mehrere Einträge für das von →Ernst Mischler und →Josef Ulbrich hrsg. „Österreichische Staatswörterbuch“ (4 Bde., 1895–97) aus. Zusammen mit Finger und Frankel leitete er zudem die Hrsg. der Reihe „Grundriss des österreichischen Rechts“ (1899ff.), in der 1900 sein „Grundriss des Civilprozessrechts“ erschien. U., der weltanschaul. der dt.-fortschrittl. Partei nahestand, gehörte dem Vorstand des Dt. Casinos in Prag sowie der Dion. der Böhm. Sparkasse an. 1890 wurde ihm der Orden der Eisernen Krone III. Kl. und 1895 der HR-Titel verliehen.

Weitere W.: s. Krasnopolski.
L.: NFP, Prager Tagbl., 6., NFP, 7. (Abendausg.) 6. 1901; Biograph. Jb. 6, 1904, S. 302f.; Wurzbach (s. u. Ulmann Marian); H. Krasnopolski, in: Jurist. Vjs. 33, 1901, S. 129ff. (m. W.); A. Finger, in: Dt. Juristen-Ztg. 6, 1901, S. 299; Jurist. Bll. 30, 1901, S. 271; UA, Praha, Zemský archiv v Opavě, Opava, beide CZ.
(H. Bergmann)   
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 15 (Lfg. 67, 2016), S. 77
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