Ullmann Emanuel Ritter von, Jurist. Geb. Petrowitz, Böhmen (Petrovice ?, CZ), 28. 2. 1843; gest. Wien, 4. 4. 1913; röm.-kath. Sohn eines Mediziners; ab 1878 verheiratet mit Clementine U., geb. Bachofen v. Echt. – U. stud. Rechtswiss. in Prag (1865 Dr. iur.) und Heidelberg (1866). I. d. F. war er nach Absolv. des Gerichtspraktikums bei der Finanzprokuratur tätig. Für ein Jahr zu wiss. Weiterbildungszwecken beurlaubt, besuchte er 1868 erneut die Univ. Heidelberg, wo er sich mit dem dt. Zivil- und Strafrecht vertraut machte und auch an öff. Verhh. teilnahm. 1868 habil. sich U. als Priv.Doz. für Staatsrecht an der Univ. Prag, 1870 erfolgte eine Ausweitung der Lehrbefugnis auf Strafrecht und Strafprozessrecht; 1872 ao. Prof. für österr. Strafrecht, Strafprozess- und allg. Staatsrecht in Prag. Im selben Jahr wurde er als o. Prof. für österr. Strafrecht und Rechtsphil. an die Univ. Innsbruck berufen, wo er seine Lehrtätigkeit auf Völkerrecht ausdehnte. 1872/73 und 1873/74 Rektor, gehörte der Liberale U. auch dem Tiroler LT an. Weiters war er Mitgl. des Innsbrucker Gmd.rats. 1885 wechselte er als o. Prof. für Strafrecht und Strafprozess an die Univ. Wien. In dieser Zeit wirkte er zudem aktiv an der österr. Strafrechtsreform mit. 1889 übernahm er die Lehrkanzel für Strafrecht, Völkerrecht und allg. Staatsrecht an der Univ. München; 1900/01 Rektor. U. verf. mehrere Monographien zu den Bereichen Strafrecht („Das österreichische Strafprozeßrecht“, 1879; „Lehrbuch des deutschen Strafprocessrechts“, 1893) und Völkerrecht („Völkerrecht“, 1898, mit Widmung an →Joseph Unger, Neubearb. 1908) und gab zudem die „Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaften“ mit heraus. Er war Dr. h. c. der Univ. Czernowitz, Mitgl. des 1873 in Gent gegr. Inst. de droit international sowie ab 1891 k. M. der Ges. zur Förderung dt. Wiss., Kunst und Literatur in Böhmen. U. wurde 1883 zum Reg.Rat ernannt, 1886 erhielt er den Orden der Eisernen Krone III. Kl. und 1901 den Verdienstorden der Bayer. Krone, mit dem eine Erhebung in den persönl. Adel verbunden war.