Vavřínek František, Jurist. Geb. Jitschin, Böhmen (Jičín, CZ), 8. 10. 1877; gest. Prag, Protektorat Böhmen und Mähren (Praha, CZ), 14. 5. 1944; röm.-kath. Sohn des Anwalts František V. und dessen Frau Magdalena (Madeleine) V., geb. Simaner. – Nach der Matura in seiner Geburtsstadt 1895 stud. V. Rechtswiss. an der tschech. Univ. Prag; Dr. iur. 1901. Es folgten Stud.aufenthalte an mehreren ausländ. Univ., u. a. in Freiburg im Breisgau, Heidelberg (1902–03) und Leipzig (1903–05). Der große Einfluss seiner dt. Lehrer zeigte sich bereits in der 1905 veröff. Arbeit „O státoprávní povaze království a zemí na říšské radě zastoupených“, mit der er sich an der Univ. Prag habil. Darin befasst sich V. mit der Entwicklung des böhm. Staatsrechts auf Grundlage der Dezemberverfassung von 1867. Im selben Jahr wurde V. Priv.Doz. Danach bildete er sich noch, jeweils für kurze Zeit, in Oxford, Cambridge und Schweden weiter. Ab 1909 war V. ao. Prof. des allg. Staats- und Verfassungsrechts an der jurid. Fak. der tschech. Univ., 1915 avancierte er zum o. Prof. Er war weiters Mitgl. der rechtshist. sowie der staatswiss. Staatsprüfungskomm., Dir. des Seminars für Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Vertreter des Disziplinarklägers in der Disziplinarkomm. für Prof. und Doz. der tschech. Univ. in Prag; 1918/19 und 1935/36 Dekan der jurid. Fak. 1933 nahm V. am Internationalen Juristenkongress in Italien teil. Er war als Lehrer wegen seines fesselnden und freien Vortrags sehr beliebt. V. verf. das erste tschech. systemat. Lehrbuch des österr.-ung. Verfassungsrechts („Ústava mocnářství Rakousko-Uherského“, 1906), später auch eines zum tschechoslowak. Verfassungsrecht („Základy práva ústavního“, 2 Bde., 1920–21, 7. Aufl. 1933). Seine Werke sind präzise und detailliert ausgearbeitet, mit zahlreichen Beispielen aus Geschichte und Literatur versehen und zeichnen sich durch Verständlichkeit und Anschaulichkeit aus. V. bearb. eine Fülle theoret. Probleme der Verfassung und der Verwaltung. 1909–11 gehörte er der Red. des „Sborník věd právních a státních“ an und publ. zudem in weiteren Fachz. Für das Rechtslex. „Slovník veřejného práva československého“ arbeitete er das Stichwort „Cizinci“ aus. V. war Mitgl. der Česká akad. věd a umění sowie zahlreicher weiterer wiss. Gremien im In- und Ausland.