Wiesenauer Franz de Paula, Jurist. Geb. Graz (Stmk.), 27. 8. 1804; gest. ebd., 25. 5. 1857; röm.-kath. Sohn des Magistratsrats und Grazer Bgm. (ab 1810) Franz de Paula W. (geb. Ehrnau, Stmk., 13. 8. 1767; gest. Graz, 24. 3. 1827) und dessen Frau Johanna W., geb. Grunert; ledig. – Nach dem Gymn.besuch (1814–20) und der Absolv. der phil. Jgg. (1820–23) stud. W. jurid.-polit. Wiss. am Lyzeum zu Graz (1823–26); 1829 Dr. iur. Er bestand die Kriminalrichterprüfung und suppl. ab 1830 die Grazer Lehrkanzel für röm. und Kirchenrecht, die ihm 1833 verliehen wurde. 1844 übernahm er die Lehrkanzel des österr. bürgerl. Rechts, zu dem er kleinere wiss. Beitrr. verf. Daneben las W. ab 1854 auch österr. Bergrecht; 1850/51 und 1856/57 Dekan, 1854/55 Rektor. W. war der erste Prof. der Grazer jurid. Fak., der das Doktorat der Rechte an ebendieser Fak. erworben hatte. 1854–57 Dion.mitgl. der stmk. Sparkasse, beteiligte er sich auch am polit. Leben und wurde im Revolutionsjahr 1848 in den prov. stmk. LT sowie in den konstituierenden RT gewählt. Dort gehörte er dem Zentrumsklub an und arbeitete im Ausschuss für den Gesetzentwurf bezügl. der Aufhebung der Untertänigkeitsverhältnisse mit.