Wilburg Max, bis 1919 Mihurko, Jurist. Geb. Leoben (Steiermark), 10. 12. 1867; gest. Graz (Steiermark), 19. 7. 1937 (Suizid); röm.-kath. Sohn des Staatsanwaltssubstituten Eugen Mihurko, später Wilburg, und dessen Frau Henriette Peitler, Vater des bedeutenden Zivilrechtlers Walter Wilburg (geb. Graz, 22. 6. 1905; gest. ebd., 1991), ab 1935 Professor an der Universität Graz und Begründer des sogenannten beweglichen Systems im bürgerlichen Recht; ab 1904 verheiratet mit Maria Wilburg, geb. Feldner. – W. studierte ab 1885 Rechtswissenschaften in Graz, Wien (nicht nachweisbar), Leipzig und Halle an der Saale (dort u. a. bei →Franz von Liszt); 1890 Dr. iur. in Graz. In der Folge trat er in den Dienst der k. k. Finanzprokuratur in Graz und avancierte zum Oberfinanz- und Hofrat. 1923 habilitierte er sich mit einer Arbeit über die Revision des Schadenersatzrechts in den Entwürfen einer Novelle zum ABGB. Ab demselben Jahr wirkte er als Privatdozent für österreichisches Zivilrecht an der Universität Graz und erlangte 1925 zudem eine Lehrbefugnis an der dortigen TH; 1931 tit. ao. Professor. Er las daneben auch deutsches bürgerliches Recht. W. verfasste eine Reihe wertvoller Untersuchungen zum bürgerlichen Recht, insbesondere zu Fragen des Schadenersatzrechts und der Haftung. Die Elemente der Verursachung und der Rechtswidrigkeit werden dabei eingehend analysiert. Er hielt außerdem öffentliche Vorträge im Grazer Juristenverein und an der Universität.