Ach Hermann, 1903–19 Ach Edler von Jähnstein, Beamter und Politiker. Geb. St. Johann am Steinfelde (Niederösterreich), 21. 7. 1880; gest. Wien, 20. 9. 1953; röm.-kath. Sohn des Juristen und Sekretärs der Staatsschulden-Kontrollkommission Rudolf Ach (ab 1903 Edler von Jähnstein) und der Hermine, geb. Maschke; ab 1908 verheiratet mit Charlotte Edle von Ach, geb. Claricini von Dornpacher (geb. 1884; gest. 18. 10. 1972). – Nach dem Gymnasialbesuch in Wien studierte Ach Jus an der Universität Wien, wo er 1904 promovierte. Danach begann er als Konzeptspraktikant an der Bezirkshauptmannschaft Gradiska und wurde 1908 als Konzipist an die Statthalterei Triest übernommen. 1912 erfolgte seine Einberufung in das Innenministerium, wo er als Bezirkskommissär im administrativen Polizeidienst und später bei der Staatspolizei wirkte; 1915 Ministerialvizesekretär. Nach der Übernahme in den Dienst des Innenministeriums der Republik (Deutsch-)Österreich 1918 erfolgte 1919 seine Ernennung zum Ministerialsekretär; 1920 Sektionsrat. 1922 zum Ministerialrat und schließlich 1924 zum wirklichen Ministerialrat befördert, wurde Ach in verschiedenen Abteilungen des Bundesministeriums für Inneres und Unterricht sowie im Bundeskanzleramt eingesetzt. Daneben wirkte er 1927–32 als Staatskommissär bei der Postkarten Industrie AG. Im Zuge einer Reform der Gendarmerie berief Innenminister Vinzenz Schumy Ach 1930 an die Spitze der Abteilung 10 des Bundeskanzleramts, die bisher der Gendarmerie-Zentraldirektion unterstellt war. Mit der Berufung des Juristen Ach zum administrativen Gendarmeriezentralinspektor wurde eine alte Forderung des Berufsverbands der Gendarmeriebeamten erfüllt. Ihm zur Seite stellte man den bisherigen Gendarmeriezentraldirektor Jakob Burg. In der nach langem Ringen 1932 gebildeten Bundesregierung Dollfuß I übernahm er als Bundesminister im Bundeskanzleramt die Leitung der Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit. In dieser Koalition aus Christlichsozialen, Landbund und Heimatblock galt Ach als parteiloser Fachmann, der allerdings dem Heimatblock nahestand. Im Mai 1932 verteidigte Ach die trotz des Verbots durchgeführten Aufmärsche der Heimwehr und legte der Bundesregierung einen Vorschlag zur Aufhebung des generellen Aufmarschverbots vor, den diese annahm. Ach sah sich mit zahlreichen gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten, Sozialdemokraten, Heimwehren und der Exekutive, etwa in Hötting bei Innsbruck, im obersteirischen Industriegebiet, in Linz oder Wien, konfrontiert. Er trat für eine eher moderate Vorgangsweise ein und warnte vor gefährlichen Eskalierungen. Eine der wenigen Maßnahmen Achs als Sicherheitsminister war die Einführung eines beschränkten Eheverbots für Angehörige der Gendarmerie, der Sicherheits- und Zollwache, das jedoch erst im Mai 1933 durch Verordnung erlassen wurde. Da die Regierungskoalition äußerst fragil war und die Heimwehr befürchtete, dass Bundeskanzler →Engelbert Dollfuß eine „schwarz-rote“ Koalition bilden würde, beschlossen im Juni 1932 in einem Geheimtreffen die Vertreter der Heimwehr im Beisein von Ach, Waldemar Pabst sowie einem italienischen und einem ungarischen Vertreter, dass für diesen Fall der (gewaltsame) Sturz von Bundeskanzler Dollfuß betrieben und →Anton Rintelen mit der Regierungsbildung beauftragt werden solle. Ach erklärte sich bereit, dafür die verfügbaren Waffen an die Heimwehr zu verteilen. Nach dem Abschluss der Lausanner Anleihe, einem Eingreifen von →Ignaz Seipel und der Zusage von Dollfuß, keine Koalition mit den Sozialdemokraten einzugehen, änderte die Heimwehr ihre Position und unterstützte den Bundeskanzler. Sie verlangte allerdings mehr Einfluss in der Regierung. Davon war offensichtlich auch Ach betroffen, da die Heimwehr schon lange danach trachtete, →Emil Fey das Sicherheitsressort zu übertragen. Er verlor zunehmend das Vertrauen sowohl der Christlichsozialen als auch der Heimwehren. Ach wurde offensichtlich zu sehr als Bürokrat, als zu nachgiebig gegenüber den Nationalsozialisten und als zu wenig „österreichisch“ wahrgenommen, weshalb ihm Dollfuß den Rücktritt nahelegte. Im September 1932 teilte Ach diesen dem Bundeskanzler mit, offiziell begründet mit seinem angegriffenen Gesundheitszustand. Im Anschluss daran war Ach 1932–35 bei vollen Bezügen beurlaubt. Dollfuß übernahm die Agenden seines Ressorts, nachdem zwischen Landbund und Heimatblock keine Einigung über die Nachfolge erzielt werden konnte. Im Oktober 1932 wurde Fey als Staatssekretär im Bundeskanzleramt mit der Leitung der Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit betraut. Während der Zeit des Ständestaats trat Ach der Vaterländischen Front bei und war 1934–38 Vorsitzender der Kodifikationskommission. 1935 wurde er zum Sektionschef ernannt. Nach eigenen Angaben in seinem Gau-Akt wurde er im selben Jahr wegen Begünstigung illegaler Nationalsozialisten strafweise pensioniert. Ach erhielt 1916 das Ritterkreuz des Franz Joseph-Ordens.