Badeni Kasimir Felix Graf, Staatsmann. * Surochów, 14. 10. 1846; † Krasne b. Bustz, 9. 7. 1909. Stud. Jus an der Univ. Krakau, Dr.jur., trat 1866 in den Staatsdienst ein, war im Min. d. Inneren und im Ackerbaumin. tätig, 1871 Bezirkshptm. in Zolkiew, dann in Rzeszów, 1879 Statthaltereidelegat und Hofrat in Krakau. 1886–88 lebte er auf seinen Gütern, 1888 Statthalter von Galizien; er versuchte die jungruthenischen Führer für einen Ausgleich zu gewinnen und die autonomistisch-föderalistische Tradition mit den Bedürfnissen der Zentralverwaltung zu vereinen. Als das Koalitionsmin. scheiterte, wurde Badeni am 29. 9. 1895 zur Regierungsbildung berufen. Er begann mit einer geschickten Regierungserklärung vor dem Parlament, die alle Parteien zu gewinnen trachtete, suchte Fühlung mit den Jungtschechen, brachte gemeinsam mit den Deutschen die Steuer- und Zivilprozeßreform und die Wahlreform vom 15. 2. 1896 (5. Kurie), ferner ein neues Heimatgesetz und ein Gesetz über die Gewerbegerichte durch. Im März 1899 wurde zum erstenmal nach dem neuen Wahlrecht gewählt. Badeni brauchte eine feste Mehrheit für den bevorstehenden Abschluß des wirtsch. Ausgleiches mit Ungarn. Er suchte eine solche aus Polen, Feudalen, Jungtschechen und dem Großgrundbesitz zu bilden und bestätigte (8. 4. 1897) auch die Wahl Luegers, gegen den er sich lange gesträubt hatte. Um die Jungtschechen zu gewinnen, erließ er auf ihren Wunsch am 5. 4. 1897 die Sprachverordnung für Böhmen und Mähren, wonach in diesen Ländern Eingaben in der von der Partei gewünschten Sprache eingereicht und behandelt werden sollten. Die Stimmung im Parlament war so schwierig, daß die Regierung zweimal ihre Demissionierung anbot, die aber der Kaiser ablehnte. Badeni stützte sich auf die Mehrheit des „Eisernen Ringes“ und nahm den Kampf gegen die Deutschen auf. Gegen die Obstruktion im Parlament wurde die Lex Falkenhayn, eine neue Geschäftsordnung, durchgedrückt (Abg. können nach 2 Ordnungsrufen für 3 Sitzungen ausgeschlossen und durch die Polizei entfernt werden), nachdem Kathrein (deutschklerikal) als Präs. des Abg.-Hauses demissioniert hatte. Infolge der überall herrschenden bedrohlichen Stimmung erklärte Bürgermeister Lueger, für die Ruhe Wiens nicht mehr garantieren zu können, und so wurde Badeni am 27.11. 1897 seines Amtes enthoben. B., der als Statthalter in Galizien erfolgreich gewirkt hatte, geriet, um keine Partei zu verstimmen, in die Abhängigkeit aller. Pflichttreu, ergeben dem Monarchen und staatsmännisch durchaus nicht unbegabt, scheiterte er an zu umfangreichen Aufgaben, die vielleicht auch ein bedeutenderer Staatsmann in diesem kurzen Zeitraum nicht zu lösen vermocht hätte.