Edlauer Franz, Jurist. * Laibach, 5. 9. 1798; † Weidling b. Klosterneuburg, 22. 8. 1866. Stud. 1821–24 Rechts- und Staatswiss. an der Univ. Wien, 1826 Dr. jur. und Supplent des röm. und kanon. Rechtes, 1827 Adjunkt bei den jur. und polit. Stud. in Wien. 1829 übernahm er die Supplierung der Lehrkanzel für Privat-, Staats- und österr. Kriminalrecht an der Univ. Graz, die ihm 1831 als Nachfolger Jenull's definitiv verliehen wurde. E., 1848 ins Frankfurter Parlament gewählt, erhielt 1850 eine Berufung als Prof. für Rechtsphilos. an die Univ. Wien. Da er wegen seiner Lehrvorträge über Rechtsphilos. während des Belagerungszustandes von 1848 von der Behörde mit einer Verwarnung bestraft worden war, verweigerte Gf. Thun, als E. 1854 zum Dekan gewählt wurde, die Bestätigung. Korr. Mitgl. der Akad. d. Wiss. in Wien, 1863 Regierungsrat i. R.