Egger Franz von, Jurist. * Orth am Traunsee, 14. 6. 1765; † Graz, 2. 11. 1851. Stud. zuerst Theol. in Passau und Wien, dann Jus in Graz, wo er 1789 die Professur der politischen Wiss. erhielt. In seiner Freizeit widmete er sich dem Kreisamtsdienste. 1796/97 doz. er auch Natur- und Völkerrecht, 1798 Zivil- und Kriminalrecht, 1796/97 Rektor der Univ. Graz. 1803 als Nachfolger Zeillers Prof. für Kriminal- und Zivilrecht an der Univ. Wien. 1808 wurde er neben seiner Lehrtätigkeit Referent bei der Hofkammer in politischen Gesetzsachen, 1814 nob., 1829 i.R., versah er aber noch bis 1835 prov. seinen Posten, weil sein Nachfolger Jenull bei der zur Revision der Strafgesetze aufgestellten Hofkomm. in Verwendung stand. E., der auch als Beisitzer der Justizgesetzgebungshofkomm. fungierte, arbeitete als hervorragender Fachschriftsteller an den „Annalen der Literatur und Kunst“, den „Vaterländischen Blättern“, den „Beiträgen zur Gesetzeskunde“ und bei der „Zeitschrift für österr. Rechtsgelehrsamkeit“ mit.