Frank, Ignác (1788–1850), Jurist

Frank Ignác (SP), Jurist. Geb. Nagykároly, Ungarn (Carei, RO), 24. 3. 1788; gest. Wien, 4. 3. 1850 (Suizid); röm.-kath. Aus kleinbürgerlichen Verhältnissen stammend. ‒ F. besuchte das Piaristengymnasium seiner Geburtsstadt und trat 1803 in den Piaristenorden ein. In der Folge war er an mehreren Schulen Nordungarns als Lehrer tätig und studierte später in Waitzen Philosophie; 1810 Dr. phil. Nach kurzer erneuter Unterrichtstätigkeit verließ er 1811 den Orden und begann an der Pester Univ. Jus zu studieren; 1815 Dr. iur. und Ablegung der Advokatenprüfung. 1817 wurde er zum Professor für ungarisches Privat- und Strafrecht an der staatlichen Rechtsakademie in Kaschau ernannt. Als Gegenkandidat zu dem renommierten Juristen Pál Szlemenics avancierte er auf Wunsch des Königs 1827 zum Professor für ungarisches Privatrecht an der Pester Universität. Als allseits anerkannter Lehrer prägte er die Ausbildung der folgenden Juristengeneration. Ab 1830 Senior der juridischen Fakultät, beeinflusste er später als stellvertretender Direktor maßgeblich deren Geschicke, wobei er als Verantwortlicher für die Umsetzung der Regierungsverordnungen immer wieder Möglichkeiten nutzte, um auf die prekäre Lage der juridischen Studien hinzuweisen. 1832/33 fungierte er als Rektor, auch 1848/49 vertrat er mehrmals das abwesende akademische Oberhaupt der Universität. Im Sommer 1848 arbeitete er einen Reformplan für die juridische Lehre aus und amtierte von Juni bis Juli 1849 im Auftrag der ungarischen Regierung als Universitätsdirektor. Danach wirkte er in Wien in einem Rechtsausschuss, der Ungarn betreffende Fragen behandelte. F. war einer der landesweit angesehensten Privatrechtler seiner Zeit, der innerhalb der feudal geprägten und im europäischen Vergleich rückständigen ungarischen Rechtswissenschaft hervorstach. Er war der Letzte, der das feudale ungarische Privatrecht noch einmal zusammenfasste, und zugleich der Erste, der dies auf Ungarisch tat: Neben einer soliden Systematisierung des ungarischen Gewohnheitsrechts, wie es sich seit István Werbőczy durch gerichtliche Praxis entwickelt hatte, trug er wesentlich zur Schaffung einer ungarischen Rechtssprache auf dem Gebiet des Privatrechts bei. Seine methodischen Ansätze werden einerseits der deutschen historischen Rechtsschule, andererseits den Vertretern des späten Naturrechts zugerechnet. Als Gegner der Kodifikationsidee versuchte er mittels gründlicher Quellenkritik das ungarische Privatrecht aus sich selbst heraus zu erneuern. Im ungarischen Reformzeitalter galt F. als Konservativer, der sich vom feudalen Rechtssystem nicht lösen wollte. Dennoch gelang es ihm, auf einigen Gebieten Veränderungen einzuleiten und so auf die spätere ungarische Rechtswissenschaft befruchtend zu wirken. 1846 wurde F. zum königlichen Rat ernannt, doch trug er den Titel – trotz seiner überwiegend konservativen und habsburgtreuen Gesinnung – nicht. Im selben Jahr nahm ihn die Magyar Tudományos Akadémia als korrespondierendes Mitglied auf. F. vermachte seine wertvolle Bibliothek (rund 14.000 Bände) der Stadt Pest.

W. (s. auch Szinnyei): Specimen elaborandum institutionum juris civilis Hungarici, 1823; Principia juris civilis Hungarici, 2 Bde., 1829; Ősiség és elévülés, 1845; A közigazság törvénye Magyarhonban, 3 Bde., 1845–47.
L.: M. Életr. Lex.; Szinnyei (mit W.); T. Pauler, in: Adalékok a hazai jogtudomány történetéhez, 1878; L. Fürst, in: Jogi professzorok emlékezete, 1935, S. 52ff.; F. Eckhart, A jog- és államtudományi kar története 1667–1933…, 1936, s. Reg.; E. Nizsalovszky, in: Jogtörténeti tanulmányok 3, 1974, S. 193ff.; P. Horváth, F. I., 1993.
(B. Szabó)  
Zuletzt aktualisiert: 10.12.2019  
PUBLIKATION: ÖBL Online-Edition, Lfg. 8 (10.12.2019)