Gleispach, Karl Josef Gf. (1811-1888), Landeshauptmann

Gleispach Karl Josef Graf, Landeshauptmann. * Korneuburg, 9. 2. 1811; † Graz, 12. 1. 1888. Stud. Jus, 1833–41 Konzeptspraktikant im k. k. Kreisamt Graz und im stmk. Gubernium, zog sich jedoch 1841 auf seine Güter zurück. G. trat als Landstand bereits im ständ. Landtag durch fortschrittliche Anträge hervor und erhielt 1847 die Berufung in den ständ. Ausschußrat. 1848 als Abg. des Herren- und Ritterstandes im prov. Landtag, wählte ihn schon am 21. 6. 1848 der Wahlbezirk Feldbach in den konstituierenden Reichstag nach Wien, wo er als Schriftführer und als Vorkämpfer der Konstitution wirkte, der Revolution aber mit Entschiedenheit entgegentrat. Von seinem Freund Franz Gf. Stadion zum Statthalter in der Steiermark ausersehen, lehnte er dieses Amt ab, wurde jedoch Vertrauensmann des Innenmin. und Präs. der Grundentlastungs-Fond-Direktion. Da er 1851 als Landesausschußrat den Protest gegen die Aufhebung der Verfassung unterzeichnete, wurde er von allen Vertrauenskomm. ausgeschlossen. Nach Erscheinen der Landtagsordnung für Steiermark 1861 in den Landtag gewählt, am 3. 4. 1861 zum ersten Landeshptm. der neuen Ära ernannt und am 15. 2. 1867 neuerdings bestätigt. G., in dessen Amtszeit die Übernahme der Landesanstalten und die Besitzergreifung des verfassungsmäßigen Aufgabenkreises durch das Land fällt, hat die Grundlage für die autonome Landesverwaltung in der Steiermark so gelegt, daß sie das Muster für alle anderen autonomen Verwaltungen in Österreich bildete. 1870 trat G., der zu den Repräsentanten der Alt-Liberalen gehörte, als Landeshptm. zurück.

L.: Grazer Tagespost und M.Pr. vom 13. 1. 1888; Stenograph. Prot. vom Stmk. Landtag vom 13. 1. 1888 (Nachruf durch Landeshptm. Gundacker Gf. Wurmbrand-Stuppach); Die Landesvertretung von Steiermark 1861–66, 1867, 1867–71, 1872; F. Ilwof, Der prov. Landtag Steiermarks 1848, in: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark, hrsg. von der Hist. Landeskomm., 4/2, S. 17; Wurzbach.
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 2 (Lfg. 6, 1957), S. 6f.
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