Gorjup (Goriup), Anton (1812–1883), Politiker und Jurist

Gorjup (Goriup) Anton, Politiker und Jurist. Geb. Vrh, Illyrische Provinzen (Kanalski Vrh, SLO), 29. 6. 1812; gest. Görz, Görz und Gradisca (Gorizia, I), 1. 12. 1883; röm.-kath. Aus einer wohlhabenden Bauernfamilie stammend. – G. besuchte 1824–29 das Gymnasium in Görz und studierte anschließend Rechtswissenschaften. Nach Beendigung des Studiums wirkte er zunächst als Rechtspraktikant in Görz und später als Bezirks-Aktuar im istrischen Dignano. 1846 wurde er Bezirkskommissär und -richter in Parenzo, ehe er 1850 zum Landesgerichtsrat am Landes- bzw. (ab 1854) Kreisgericht Görz avancierte; 1877 Oberlandesgerichtsrat. Seine politische Laufbahn begann G. im Revolutionsjahr 1848, als er in den Reichstag gewählt wurde, wo er dem Verfassungsausschuss angehörte. Im November 1848 trat er in den Österreichisch-Slawischen Klub ein. Diese erste Phase seiner politischen Karriere endete 1849 mit der Aufhebung des Reichstags. Nach Erlass des Februarpatents wurde G. 1861 in das Abgeordnetenhaus des Reichsrats gewählt und hielt sein Mandat bis 1865 (1864–65 Mitglied des Steuerreform-Ausschusses). Da die nationalen und politischen Spannungen zwischen Slowenen, Italienern und Deutschen in G.s Herkunftsregion damals noch relativ schwach ausgeprägt waren, war auch er deutlich weniger stark slowenisch-national orientiert als beispielsweise die slowenischen Abgeordneten aus der Steiermark oder aus Krain. Dementsprechend setzte sich G. im Reichsrat nicht sonderlich für die slowenische Sprache ein und widmete sich v. a. den wirtschaftlichen Problemen von Görz und Istrien. Er schwankte zwischen zentralistischen und föderalistischen Positionen und war gegen die von →Matija Kavčič geforderte administrative Neugliederung nach nationalen Gesichtspunkten. In Fragen der Grundablöse trat er für eine entschädigungslose Abschaffung der Grundherrschaft ein. G. gehörte 1861–81 auch dem Landtag von Görz und Gradisca an, 1867–81 fungierte er als Mitglied des Landesausschusses. Dort zeigte G. – stärker als im Reichsrat – Verständnis für nationale slowenische Belange, doch blieb für sein politisches Handeln die Loyalität zum Kronland bzw. zu Österreich bestimmend. 1866 bewilligte der Landtag den von G. eingereichten Vorschlag einer Teilung der Großgrundbesitzerkurie in einen slowenischen und einen italienischen Teil, wodurch die Slowenen drei zusätzliche Abgeordnete erhielten. 1863–74 spielte G. eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer neuen Grundbuch-Landesgesetzgebung.

L.: Soča, 7. 12. 1883; Adlgasser; PSBL; SBL; V. Melik, Volitve na Slovenskem 1861–1918, 1965, S. 207, 304, 367f., 375; J. Vodušek Starič, in: Prispevki za zgodovino delavskega gibanja 25, 1985, Nr. 1–2, S. 3ff.; Lj. A. Velidova, in: Zgodovinski časopis 40, 1986, S. 431ff.; Enciklopedija Slovenije 3, 1989.
(G. Antoličič)   
Zuletzt aktualisiert: 27.11.2017  
PUBLIKATION: ÖBL Online-Edition, Lfg. 6 (27.11.2017)