Gross Hanns, Jurist. * Graz, 26. 12. 1847; † Graz, 9. 12. 1915. Stud. Jus an der Univ. Graz, trat in den Justizdienst und war zuerst als Untersuchungsrichter in Leoben und Graz, später als Senatsvorsitzender in Graz tätig. 1897 auf Grund seiner wiss. Arbeiten auf dem Gebiet der Kriminalistik als o. Prof. für Strafrecht und Strafprozeß nach Czernowitz berufen, seit 1902 an der Dt. Univ. Prag, seit 1905 an der Univ. Graz. G. ist der Begründer der modernen Kriminol. als selbständiger Wiss. und setzte auch deren Anerkennung als selbständig zu lehrende Disziplin durch. Er gründete nach Überwindung vieler Schwierigkeiten als erste Institution dieser Art das der jurid. Fakultät angegliederte „K.k. Kriminalist. Universitätsinstitut“, welches zum Vorbild für viele gleichartige Einrichtungen an anderen Hochschulen in Europa und Übersee wurde. Diesem schloß er die von ihm während seiner richterlichen Tätigkeit geschaffene Landesgerichtliche Kriminalsmlg., welche in wiss. Durchforschung die sichtbaren Erscheinungen der Verbrechenstat aufzeigte, als Institutsmus. an. Es fand an jurid. Fakultäten und bei Polizeidir. Nachahmung. Mit G. und seinen Mitarbeitern am Institut entwickelte sich allmählich die auf diesem Gebiet führende sogenannte „Grazer Schule der Kriminologie“. Zur Pflege seiner neuen kriminal-psycholog. Richtung gab er seit 1898 das „Archiv für Kriminalanthropologie und Kriminalistik“ (jetzt „Archiv für Kriminologie“) heraus, welches bald zur führenden Fachz. wurde.