Haerdtl Guido Frh. von, Jurist. * Wien, 23. 2. 1859; † Wien, 20. 7. 1928. Stud. an den Univ. Heidelberg und Wien Jus, trat 1881 bei der Salzburger Landesregierung in den polit. Dienst, dann als Konzipist in das Min. des Inneren berufen, 1914 Sektionschef. H. war in den verschiedenen Abt. des Min. beschäftigt, durch längere Zeit in der Ministerial-Vereinskomm. tätig und dabei mit dem Aktenwesen und der wirtschaftlichen Assoziation sehr vertraut geworden. Seit 1901 Vorstand des Departements für reichslegislat. Angelegenheiten, erhielt er 1905 die Leitung der legislat. Sektion und wurde bei der Vertretung der Regierungsvorlagen, der Wahlreform, sowie bei der Dienstpragmatik der Staatsbediensteten und bei den Verhandlungen der Min. Präs. Gautsch (s. d.) und Beck (s. d.) in Abg.- und Herrenhauskreisen bekannt. 1908–11 Min. des Inneren im Kabinett Bienerth, mit welchem er bereits 1906–08 im Kabinett Beck zusammen gearbeitet hatte, nach dem Rücktritt des Kabinetts Senatspräs., später 2. Präs. des Verwaltungsgerichtshofes. 1907 Geh. Rat, 1918 i.R. H. trat als Innenmin. mit Festigkeit für die Rechte der Studenten der Dt. Univ. Prag ein und war darauf bedacht, das Ansehen des Staates im Auslande nicht durch Duldung staatsfeindlicher Umtriebe zu schädigen. Er zog sich durch sein Verhalten in der Frage der Rechte der Studenten der Dt. Univ. Prag, sowie durch die Herbeiführung der Sanktion der Gesetze betreffend den Gebrauch der dt. Sprache als Amtssprache der autonomen Behörden und als Unterrichtssprache in den Realschulen und Lehrerbildungsanstalten der Länder ob und unter der Enns, Salzburg und Vorarlberg, die Abneigung der tschech. Abg. zu.