Haerdtl Karl Frh. von, Jurist. * Prag, 6. 8. 1818; † Wien, 30. 12. 1889. Sohn des Statistikers an der Dt. Univ. Prag Thomas Frh. v. H. (1787–1863). Stud. Phil. und Jus an der Univ. Wien, 1841 Dr.jur. Seit 1842 Konzeptspraktikant bei der Hofkammerprokuratur Wien, 1847 Advokatenprüfung. 1848–87 Advokat in Wien, 1854–63 Mitgl. des Ausschusses der Wr. Advokatenkammer, 1865–86 deren Präs., 1872–80 Präs. des Disziplinarrates der Wr. Advokatenkammer. Seit 1869 lebenslängl. Herrenhausmitgl. (Verfassungspartei), seit 1867 Mitgl. des Staatsgerichtshofes. H., lange Zeit Vizepräs. des Jurid. Doktorenkollegiums, durch mehr als zwanzig Jahre Präs. der Wr. Advokatenkammer, hat sich um den Rechtsanwaltsstand bedeutende Verdienste erworben. H. hat zwar bei der Einführung der Advokatenordnung von 1868 und des Disziplinarstatutes von 1872, die die Unabhängigkeit und Autonomie des Anwaltsstandes sicherten, nicht richtunggebend mitgewirkt, doch ist es seinem Organisationstalent und seiner diplomat. Geschicklichkeit zu danken, daß beide Gesetze reibungslos angewendet wurden, was sehr zur Hebung des Ansehens des Rechtsanwaltsstandes beigetragen hat.