Halban Alfred von, Rechtshistoriker. * Krakau, 22. 9. 1865; † Lemberg, 26. 9. 1926. Sohn des Gerichtsmed. Leo H. (s.d.), Vetter der beiden Folgenden. Stud. in Krakau, Wien, Berlin, Breslau und Paris, besonders bei H. Brunner und P. Hinschius. 1887 Dr.jur., 1889 Priv. Doz. für Kirchenrecht, 1891 auch für Rechtsgeschichte an der Univ. Krakau, 1892 Erweiterung der Venia legendi auf Dt. Recht, 1894 ao. Prof.; seit 1897 o. Prof. für Dt. Recht und österr. Rechtsgeschichte an der Univ. Czernowitz, 1905–26 o. Prof. für vergleichende Rechtswiss. und westeurop. Rechtsgeschichte an der Univ. Lemberg. 1910/11 Rektor. 1911–18 Reichsratsabg. und 1919–22 Abg. zum Konstituierenden Sejm. Hervorragender Kenner der Geschichte des röm., altdt. und kanon. Rechts. H.s Arbeitsgebiet waren vergleichende Rechtswiss., dt. und westeurop. Rechtsgeschichte; er gab zahlreiche Abh. betreffend dt. und poln. Rechtsgeschichte, sowie Untersuchungen über Kirchenrecht und vergleichende Rechtswiss. heraus, die in dt. und poln. Sprache erschienen. Er benützte für seine Stud. auch russ. Archive, so vor allem das Kiewer Zentralarchiv. Seine Arbeiten brachten Neues zur Frage der Geltung des dt. Rechtes im Ausland, insbesondere in Gebieten, die geringe Beziehungen zur dt. Kultur aufwiesen. H.s größtes wiss. Verdienst waren die auf Grund sorgfältiger, mit Bedacht auf polit. und wirtschaftliche Momente durchgeführten Untersuchungen, inwieweit sich der german. Stammesgedanke gegen den Einfluß des röm. Rechtes hatte behaupten können.