Hanausek Gustav, Jurist. * Groß-Rauschenbach (Revúca, Slowakei), 4. 9. 1855; † Karlsbad (Karlovy Vary, Böhmen), 11. 9. 1927. Sohn eines Richters; stud. an den Univ. Wien, Heidelberg, Berlin und Göttingen Jus, 1877 Dr.jur. 1876–83 im Gerichtsdienst, 1879 Priv. Doz. für röm. Recht an der Univ. Wien, 1883 ao. Prof. an der Univ. Wien, 1892 o. Prof. in Prag, 1893–1926 in Graz. Seit 1900 Mitgl. der ständigen Deputation des dt. Juristentages. H. erwarb sich durch seine ersten Arbeiten einen allgemein anerkannten Ruf als Dogmatiker des gemeinen Zivilrechts und des Handelsrechtes, ging aber mit dem Ende der Geltung des gemeinen Rechtes in Deutschland (1900) zum österr. bürgerlichen Recht über, das er allerdings mehr vom legislativpolit. als vom dogmat. Standpunkt aus untersuchte. Zum Entwurf betreffend Änderungen und Ergänzungen einiger Bestimmungen des Allg. Bürgerlichen Gesetzbuches nahm er in mehreren krit. Abh. Stellung und wirkte in einigen Punkten erfolgreich auf die endgültige Gestaltung der Teilnovellen ein. H. besaß umfassende Bildung und Weltkenntnis, die er durch ausgedehnte Studienreisen immer wieder zu vermehren suchte. Er war mit Begeisterung akadem. Lehrer und hatte als solcher großen Einfluß im akadem. Leben und in der jurist. Praxis. In zahlreichen Schriften befaßte er sich mit hochschulpädagog. Problemen, insbesondere mit den jurist. Studien- und Prüfungsordnungen, allerdings ohne bei den maßgebenden Stellen Verständnis zu finden. Sein Hauptverdienst war es, junge Juristen (u.a. Wenger und Koschaker), deren besondere Begabung er erkannte, zur Habilitation anzuregen und ihren akadem. Werdegang zu fördern. In den letzten Jahren beschäftigte er sich, gesundheitlich gehemmt, nur mehr mit aktuellen Fragen des modernen Rechts- und Wirtschaftslebens, die er in der Tagespresse diskutierte.