Haring Johann, Kanonist. * Wettmannstätten (Stmk.), 5. 8. 1867; † ebenda, 25. 12. 1945. Aus einer Bauernfamilie; stud. 1886–92 Theol. an der Univ. Graz, 1891 Priesterweihe. Einige Zeit Kaplan in Leibnitz und Schladming, wurde H. bereits im Okt. 1891 zum Studienpräfekten und Adjunkten im Grazer fürstbischöflichen Seminar bestellt, um ihm Gelegenheit zur Fortsetzung seiner Stud. zu geben. 1896 Dr.theol., anschließend zwei Jahre als wiss. Hilfskraft bei v. Scherer tätig, in dieser Zeit arbeitete sich H. auf kirchenrechtlichem Gebiete ein. 1896–1902 stud. er an der Univ. Graz Jus, 1902 Dr.jur. 1899 Supplent des Kirchenrechtes an der theolog. Fak. der Univ. Graz, 1900 ao. Prof., 1906–37 o. Prof. H. supplierte 1934/35 auch an der jurid. Fak. der Univ. Graz die Lehrkanzel für Kirchenrecht. Mitgl. der rechtshist. Prüfungskomm., 1935 Rektor, 1937 i.R.; 1922 päpstl. Hausprälat, 1937 Apostol. Protonotar ad instar. Berufungen an die Univ. Prag (1903) und Wien (1912, 1917) lehnte er ab. H. war auf dem Gebiete des kanon. Rechtes eine auch in Rom anerkannte Autorität. Im Grazer fürstbischöflichen Konsistorium und beim bischöflichen Diözesangericht hatte H. auf Grund seiner hervorragenden Fachkenntnisse vorwiegend schwierige Rechts- und Vermögensfälle zu bearbeiten. Seine wiss. Gutachten und prakt. Anregungen bei den Verhandlungen um das österr. Konkordat ließen H.s Bedeutung weit über den Rahmen seiner Diözese hinauswachsen.