Harum Peter, Jurist. * Graz, 30. 4. 1825; † Wien, 6. 4. 1875. Sohn des Schulmannes Peter H. (1799–1860). Stud. Phil. und Jus an den Univ. Graz und Wien, 1845 Dr. phil., 1850 Dr.jur. 1848–50 Konzeptspraktikant bei der Hofkammerprokuratur in Wien, 1850–52 o. Prof. an der Rechtsakad. in Hermannstadt, 1852 o. Prof. des österr. und allg. dt. Privatrechtes an der Univ. Pest, die er wegen der polit. Verhältnisse 1860 verließ. 1861–70 o. Prof. für österr. Zivilrecht an der Univ. Innsbruck, 1862/63 Dekan, 1863/64 Rektor; seit 1870 o. Prof. des österr. Privatrechtes an der Univ. Wien. Schon vor der Berufung nach Wien Mitgl. des Unterrichtsrates und des Staatsgerichtshofes in Wien, Hofrat. H. war a o. Referent für jurid. Fak. im Unterrichtsmin. und Vizepräs. der rechtshist. Staatsprüfungskomm.; später wirkte er krankheitshalber nur mehr an der Univ., wo seine Hörer die Klarheit und Präzision seiner Darstellung rühmten. Er unterrichtete als akad. Lehrer nach der „Legalmethode“, d.h. er gestaltete die Vorlesungen über österr. Privatrecht zu einer umfassenden Gesetzes-Exegese. H., ein bekannter Redner, Gründer und Vorsitzender des „Constitutionellen Vereines“, galt in Innsbruck als einer der markantesten Vertreter der liberalen Partei. Seine Tätigkeit trug viel zu den polit. Erfolgen der „Verfassungstreuen“ in Innsbruck bei. Die Innsbrucker Handels- und Gewerbekammer wählte ihn zu ihrem Vertreter im Tiroler Landtag.