Heider Gustav Frh. von, Jurist und Kunstwissenschafter. * Wien, 15. 1. 1819; † Wien, 15. 3. 1897. Nach jurid. Stud. seit 1842 Adjunkt an der Bibl. der Wr. Akad. d. bild. Künste, 1850–80 im Min. für Kultus und Unterricht, seit 1873 als Sektionschef mit der Leitung der Abt. Univ. und Mittelschulen betraut. H., 1866–73 Präs. der Wr. Akad. d. bild. Künste, hatte an deren 1865 abgeschlossener Reorganisation wesentlichen Anteil. Die Bedeutung H.s lag in seiner Tätigkeit auf kunsttopograph. und denkmalpflegerischem Gebiet. Er war Mitbegründer der k. k. Centralcomm. zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale und redigierte bis 1863 das „Jb. der k. k. Centralcomm. zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“, 1857 ff. und die auf seine Anregung ins Leben gerufenen „Mitt.“ dieser Komm. Gab gem. mit R. Eitelberger (s. d.) „Mittelalterliche Kunstdenkmale des österr. Kaiserstaates“, 2 Bde., 1855–60, heraus. H. war auch 1854 Mitbegründer des Wr. Altertumsver. und an der 1. Archäolog. Ausst. in Wien 1860 maßgeblich beteiligt, bei der die Anregung zur Gründung des Kunstgewerbemus. in Wien gegeben wurde. Sein Forschungsgebiet umfaßte hauptsächlich die christliche Kunst und Ikonographie des Mittelalters. Vielfach geehrt und ausgezeichnet, u.a. 1880 Frh., Mitgl. der Kgl. Böhm. Ges. d. Wiss., korr. Mitgl. der Akad. d. Wiss. in Wien.