Heinold von Udynski (Udyński), Karl Freiherr (1862–1943), Beamter und Politiker

Heinold von Udynski (Udyński) Karl Freiherr, Beamter und Politiker. Geb. Udine, Lombardo-Venetien (I), 25. 8. 1862; gest. Brünn, Protektorat Böhmen und Mähren (Brno, CZ), 29. 12. 1943; röm.-kath. Sohn des Feldmarschallleutnants Josef Heinold Freiherr von Udynski (1823–1900) und der Karoline Heinold Freifrau von Udynski, geb. Lewinska (1831–1903); verheiratet mit Elisabeth Huber. – Aufgrund der militärischen Karriere seines Vaters und der damit verbundenen häufigen Umzüge der Familie besuchte H. Gymnasien in Lemberg, Pressburg, Ödenburg, Wien und schließlich Brünn. Danach studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien (1879–83; 1883 Dr. iur.) und Graz. Nach dem Abschluss trat er in den Dienst der Brünner Finanzprokuratur und wurde kurz darauf (1884) an die mährische Statthalterei versetzt. 1889 fungierte H. als Bezirkskommissär in Trebitsch, 1892 in Olmütz. 1895 dem Verwaltungsgerichtshof zugeteilt, avancierte er 1897 zum Hofsekretär und wurde 1900 Statthaltereirat in Prag. 1904 Hofrat am Verwaltungsgerichtshof geworden, wurde H. 1905 zum Landespräsidenten von Schlesien ernannt. 1908 wechselte er nach Mähren, wo er als Statthalter amtierte. 1911 wurde H. zum Innenminister unter Ministerpräsident →Karl Graf Stürgkh berufen. Wegen dessen schweren Augenleidens vertrat er ihn von April bis September 1912 als Ministerpräsident. Als Innenminister machte er sich um die Einführung der Dienstpragmatik sowie des Epidemiegesetzes verdient. 1913 kam unter seiner Federführung das sogenannte Annenpatent zustande, wodurch im Königreich Böhmen Verwaltungskommissionen eingerichtet wurden, um die durch Obstruktion gelähmte Landesverwaltung wieder in Gang zu bringen. Nach dem plötzlichen Tod →Albin Bráfs übernahm H. zusätzlich kurzzeitig die Agenden des Ackerbauministers. Der Ausbruch des 1. Weltkriegs brachte für H. als Innenminister neue, überaus schwierige Herausforderungen. 1915 bat er um seine Demission, um anschließend erneut als Statthalter nach Brünn zurückkehren zu können. Der in nationaler Hinsicht als tolerant geschätzte H. wurde dabei von der mährischen Bevölkerung gefeiert und konnte sich Sympathien sogar über das Jahr 1918 hinaus bewahren. 1915 wurde H. zum Mitglied des Herrenhauses auf Lebenszeit ernannt. 1899 erhielt er das Ritterkreuz des Franz Joseph-Ordens, 1905 die Geheimratswürde, 1912 den Orden der Eisernen Krone I. Klasse sowie 1914 das Großkreuz des Leopold-Ordens.

L.: WZ, 4. 11. 1911; Adlgasser; Lex. böhm. Länder; NDB; F. Ott – W. Wieser, in: 100 Jahre Landwirtschaftsministerium, 1967, S. 82f.
(P. Swoboda)   
Zuletzt aktualisiert: 10.12.2019  
PUBLIKATION: ÖBL Online-Edition, Lfg. 8 (10.12.2019)