Helfert Joseph, Jurist. * Plan (Planá, Böhmen), 28. 10. 1791; † Jungbunzlau (Mladá Boleslav, Böhmen), 9. 9. 1847. Sohn eines Weißgerbers, Vater des Folgenden. Stud. Phil. und Jus an der Univ. Prag, wo er sich tw. selbst den Lebensunterhalt verdiente. 1817 Dr.jur. an der Univ. Wien. H. gab seine 1816 erlangte Justiziärstelle in Troja (Böhmen) auf, ebenso die Fortsetzung einer neuen Bearbeitung der Rothschen Gesetzessmlg., deren erste sechs Bde. er fast allein zusammengestellt hatte, da ihn der Kanonist Th. Dolliner (s. d.) zu seinem Substituten für die Lehrkanzel des röm. und Kirchenrechtes wählte. Er arbeitete zugleich als Privatkorrepetitor und Supplent des Lehen-, Handels- und Wechselrechtes an der Univ. Wien und schrieb mehrere Konkurse für erledigte Lehrkanzeln. 1818 o. Prof. des österr. Privatrechtes an der Univ. Olmütz, 1820–47 o. Prof. des röm. und Kirchenrechtes an der Univ. Prag, 1827 wirklicher Rat im Prager fürsterzbischöfliehen Konsistorium, seit 1824 auch Geschäftsführer des Inst. für Witwen und Waisen der Schullehrer der Prager Diözese, dessen finanzielle Situation seine überaus geschickte Gebarung bedeutend verbessern konnte. H. trug 1828 auch zur Begründung des „Časopis pro katolické duchovenstvo” (Z. für den kath. Klerus), vom Prager fürsterzbischöflichen Konsistorium hrsg., wesentlich bei, für das er auch viele Aufsätze und Besprechungen schrieb. Er galt als bedeutender Kanonist und entfaltete eine reiche schriftstellerische Tätigkeit auf dem Gebiet des Staatskirchenrechtes.