Heller, Prokop Benedikt (1822-1904), Jurist

Heller Prokop Benedikt, Jurist. * Iglau (Jihlava, Mähren), 15. 4. 1822; † Graz, 30. 11. 1904. Absolv. die phil. und jur. Stud. in Prag und Olmütz, trat in die Kanzlei der Univ. Olmütz ein und wurde 1846 zum Univ. Aktuar und Notar ernannt. 1853 Dr.jur., 1854 Priv. Doz. für österr. Zivilrecht. Nach der Aufhebung der Univ. Olmütz wirkte H. im selben Fache von 1856–61 („Magyarisierung” dieser Hochschule) an der Rechtsakad. zu Preßburg. 1863 ao. Prof. des österr. Zivilrechtes an der Univ. Graz, wurde er 1872 unter Belassung des Titels und Charakters eines ao. Prof. zum (letzten) Syndicus, Notar und Kanzleidir. der Univ. Wien bestellt. In die Zeit seiner Wr. Tätigkeit fiel die Neuorganisation der akadem. Behörden (1873), der Univ. Kanzlei (1875), die Übernahme großer Stipendienfonds in die direkte Univ. Verwaltung, die Reorganisation der Univ. Quästur (1876) und die Umgestaltung des alten Univ. Archives in ein Zentralarchiv der Univ. durch den Univ. Archivar K. Schrauf (1875 ff.). H. galt als ausgezeichneter Kenner insbesondere des österr. Hochschulrechtes und war ein glänzender Organisator. Weniger bedeutend war seine Stellung als Rechtslehrer, wo er sich im wesentlichen der Forderung J. Ungers nach systemat. Durcharbeitung des österr. Zivilrechtes anschloß.

W.: Todeserklärung nach österr. Zivilrechte in Vergleichung mit dem gemeinen dt. Rechte, dem Code Napoleon, dem preuß. Landrechte und dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für Sachsen; Über Vormundschaftsbehörden, insbesondere über den Familienrat, 1862; etc.
L.: Jurist. Bll. 34, 1905, S. 364; Biogr. Jb. 1905; Allg. Ztg. 1904, Beilage 278; Stadtarchiv Graz; V. A. Wien; U. A. Wien.
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 2 (Lfg. 8, 1958), S. 261
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