Holzgethan, Ludwig Frh. von (1810-1876), Minister

Holzgethan Ludwig Frh. von, Staatsmann. * Wien, 1. 10. 1810; † Wien, 11. 6. 1876. Bruder des Vorigen; stud. an der Univ. Wien Jus. 1833 Dr.jur. 1831 trat er in den staatlichen Finanzdienst ein und war den Kameralgefällenverwaltungen in Wien, Triest und Linz zugeteilt. 1846 in Ried als Kameralrat Bezirksvorsteher der Kameralbezirksverwaltung für den Innkreis. 1850 ging er als Finanzrat in außerordentlicher Verwendung nach Verona und wurde 1852 Ministerialrat und Finanzpräfekt in Venedig, als welcher er mit großer Energie das Interesse des Fiskus vertrat und daher die Sympathie der italien. Bevölkerung nicht gewinnen konnte. 1859 leitete er im österr. Hauptquartier die Finanzverwaltung von Lombardo-Venetien. 1860 war er in der Kombination um die Nachfolge des Finanzmin. K. L. Frh. v. Bruck (s.d.), doch wurde I. v. Plener, H.s Schwiegervater, zum Finanzmin. ernannt und ihm ohne sein Zutun H. 1864 als Unterstaatssekretär (Min.-Stellvertreter) beigegeben. H. trat jedoch schon 1865 in den Staatsrat ein und wurde bei dessen Aufhebung im Jahre 1868 pensioniert. Am 6. 5. 1870 wurde er im Min. Potocki zum Min. ohne Portefeuille ernannt und mit der Leitung des cisleithan. Finanzmin. betraut, am 30. 6. 1870 erfolgte seine Ernennung zum Finanzmin. In dieser Stellung verblieb er auch im Min. Hohenwart und war daneben nach dessen Rücktritt vom 30. 10.–25. 11. 1871 auch Vorsitzender des Ministerrates. Im Min. Adolf Auersperg (s.d.) wirkte er noch bis zum 15. 1. 1872 als österr. Finanzmin., dann als Reichsfinanzmin. Als Finanzmin. vertrat er mit großer Strenge das Interesse der Staatsfinanzen und vereitelte dadurch manche aus polit. Gründen geplante Finanzmaßregeln des Min. Hohenwart, genoß aber dadurch das besondere Vertrauen der Krone. Aus Anlaß der von ihm verlangten Nachweisung des Standes der sogenannten gemeinschaftlichen Aktiven, die er anfänglich verweigern wollte, bestand er als Reichsfinanzmin. harte Kämpfe mit den Delegationen. Vielfach geehrt und ausgezeichnet, u.a. 1855 nob., 1860 Geh. Rat, 1865 Frh., lebenslängliches Mitgl. des Herrenhauses des Reichsrates.

L.: Wr. Ztg. vom 12. 6. 1876; Wurzbach; ADB; Czedik 1; Gotha, Frh.; Hof- und Staatshdb.; S. Hahn, Reichsraths-Almanach 1873–74, 1873.
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 2 (Lfg. 10, 1959), S. 408f.
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