Hüttenbrenner, Heinrich (1799–1829), Jurist

Hüttenbrenner Heinrich, Jurist. Geb. Graz (Steiermark), 9. 1. 1799; gest. ebd., 29. 12. 1829; röm.-kath. Sohn des Grazer Herrschaftsbesitzers und Magistratsrats Anselm Hüttenbrenner (1769–1820) und dessen Frau Theresia Hüttenbrenner, geb. Remschmidt, Bruder von →Anselm Hüttenbrenner. – H. absolvierte das Gymnasium und die philosophischen und juristischen Studien bis inklusive des 2. Jahrgangs am Grazer Lyzeum (1809–19) und vollendete 1819–21 die juristischen Studien an der Universität Wien; 1822 Dr. iur. Seine Gerichtspraxis absolvierte er am Appellationsgericht in Klagenfurt und wurde für das Zivilrichteramt mit Vorzugsnote für fähig erklärt. In der Folge war er an der Wiener Universität Supplent für die Lehrkanzel der politischen Wissenschaften (1823/24). Er unterzog sich einem Konkurs für die Lehrkanzel der Gerichtsordnung, des Lehen-, Handels- und Wechselrechts am Theresianum in Wien und einem für die Lehrkanzel des Natur- und Kriminalrechts an der Universität Lemberg, Letzterem in lateinischer Sprache. Das Grazer Gubernium ernannte ihn Anfang 1824 zum provisorischen Professor für das Lehramt des römischen Civil- und des canonischen Rechts in Graz. Nachdem H. im Herbst 1825 das Lehramt des Civil- und Kirchenrechts an der Universität Lemberg verliehen worden war, diese Bestellung aber dadurch, dass der Lemberger Professor →Anton Freiherr von Haimberger sein Ansuchen um Versetzung nach Graz wieder zurückzog, hinfällig geworden war, wurde er Ende 1825 auf die von ihm bereits supplierte Lehrkanzel am Grazer Lyzeum berufen. Er las im 2. Jahrgang des juridisch-politischen Studiums römisches Recht nach Johann Baptist Maria Kaufmann („Anfangsgründe des römischen Privatrechtes in 7 Abteilungen“, 1814–22) in deutscher, Kirchenrecht – auch für Theologen – nach dem Kanonisten Georg Rechberger („Enchiridion juris eccles. austriaci“, 1819) in lateinischer Sprache. H. war daneben schriftstellerisch tätig und schrieb Feuilletons und Gedichte, von denen zwei durch Schubert, zu dessen Freundeskreis er zählte, vertont wurden („Der Jüngling auf dem Hügel“, „Wehmut“).

Weitere W.: Register über die vom ... Professor J. Kaufmann systematisch dargestellten Anfangsgründe des römischen Privatrechtes, 1830; Beiträge in Bäuerles Wiener Theaterzeitung.
L.: F. v. Krones, Geschichte der Karl Franzens-Universität in Graz, 1886, s. Reg.; K. Ebert, Die Grazer Juristenfakultät im Vormärz, 1969, s. Reg.; G. Wesener, Römisches Recht und Naturrecht, 1978, s. Reg.; N. Grass, Österreichs Kirchenrechtslehrer der Neuzeit. Besonders an den Universitäten Graz und Innsbruck, 1988, S. 155; G. Wesener, Österreichisches Privatrecht an der Universität Graz, 2002, S. 15; Schubert Liedlexikon, ed. W. Dürr u. a., 2012; AVA, UA, beide Wien; Pfarre Graz-Hl. Blut, Universitätsbibliothek Graz, beide Steiermark.
(G. Wesener)   
Zuletzt aktualisiert: 25.11.2016  
PUBLIKATION: ÖBL Online-Edition, Lfg. 5 (25.11.2016)