Hussarek von Heinlein Max Frh., Staatsmann und Jurist. * Preßburg (Slowakei), 3. 5. 1865; † Wien, 6. 3. 1935. Sohn des FML Johann H. v. H. Stud. in Lemberg, Hermannstadt und Wien (Theresianum), 1883–88 Jus an der Univ. Wien, 1889 Dr. jur. 1888 Konzeptspraktikant bei der k. k. niederösterr. Finanzlandesdion., 1890 Juristenpräfekt an der Theresian. Akad., wo er kirchenrechtliche Kolloquien für Juristen abhielt. 1890 Erzieher bei dem Erbprinzen Abbas Bey, dem Sohn des Khediven Mehmed Tewfik Pascha. Ab 2. 3. 1892 Aushilfe bei den Präfektendiensten an der Juristenabt. des Theresianums, seit 1. 10. 1892 im Min. für Kultus und Unterricht. 1893 Priv. Doz. für Kirchenrecht an der jurid. Fak. der Univ. Wien, 1895 ao. Prof. für Kirchenrecht. Einführung selbständiger, von den systemat. Vorlesungen getrennter, rechtsgeschichtlicher Vorlesungen. 1895 Mitgl. der rechtshist. Staatsprüfungskomm., 1897 Leiter des Departements für Angelegenheiten des kath. Kultus. Entwurf und Durchführung des Kongruagesetzes 1898, 1899 Mitgl. der judiziellen Staatsprüfungskomm., 1900 tit. o. Prof., 1906 Sektionschef, Vizepräs. der rechtshist. Staatsprüfungskomm. 1907–11 Supplierung der Kirchenrechtsvorlesungen im Nebenfach nach dem Tode von K. Gross (s. d.), 1911–17 Min. für Kultus und Unterricht in den Kabinetten Stürgkh, Körber und Clam-Martinic (1912 Anerkennung der Islamiten nach hanefit. Ritus als Religionsges., Anerkennung der Prof. der evang.-theolog. Fak. als Universitätsprof., Fürsorge für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit während des Krieges, Vorbereitung einer Reform der Volksschule nach dem Friedensschluß, Reform der rechts- und staatswiss. Stud., Sorge für gesteigerte Bedachtnahme der körperlichen Ausbildung der Schuljugend und für Übungen mit milit. Einschlag, Errichtung des physikal. Inst. und Einleitung des Neubaues der beiden chem. Inst. etc.). 1918 o. Prof. für Kirchenrecht an der Univ. Wien, 25. 7. 1918 Ministerpräs. H. erkannte im Föderalismus die einzige Zukunftsmöglichkeit des Kaiserreiches. Er plante die Vereinigung von Kroatien und Dalmatien mit Bosnien-Herzegowina zu einem einheitlichen Glied der Monarchie als trialist. (subdualist.) Lösung der kroat. Frage. Vertrauend auf die Erklärung Wilsons hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, stellte er beim Kronrat am 15. 10. 1918 den Antrag, ein Manifest im Sinne einer bundesstaatlichen Umgestaltung Österr. zu erlassen (16. 10. 1918 Oktobermanifest), was jedoch an der Haltung Wekerles scheiterte. 27. 10. 1918 demissionierte er, 1921 nahm er seine Vorlesungen für Kirchenrecht an der Univ. Wien wieder auf. 1924 wieder Mitgl. der rechtshist. Staatsprüfungskomm., 1927 Prof. für Enzyklopädie der Rechts- und Staatswiss. an der Konsularakad., 1927 Hon. Prof. an der jurid. Fak. der Univ. Wien, 1930 Kurator und Vorsitzender des Kuratoriums der Theresian. Akad., 1932 Präs der Leo-Ges. H., Hauptvertreter des österr. Staatskirchenrechts, Initiator der modernen Wr. Kirchenrechtsschule auf rechtshist. Grundlage, wurde vielfach geehrt und ausgezeichnet, u.a. 1912 wirklicher Geh. Rat, Dr. h.c. der Univ. Lemberg, 1913 Dr. h.c. der Hochschule für Bodenkultur, 1917 Frh., Mitgl. der Akad. d. bild. Künste, 1923 Präs. des Landesver. vom Roten Kreuz für Wien und N.Ö.