Krafft Guido, Agronom. * Wien, 15. 12. 1844; † Wien, 21. 2. 1907. Sohn des Orientalisten und Kunstschriftstellers Albrecht K. (s. d.), Enkel des Folgenden, Großneffe des Malers Josef K. (s. d.), Neffe der Malerin Marie K. (s. d.); stud. am Polytechn. Inst. und an der Univ. Wien, anschließend absolv. er 1864 die k. k. höhere landwirtschaftliche Lehranstalt in Ung.-Altenburg und praktizierte dann auf großen Domänen der Fürsten Lobkowitz und Schwarzenberg. Er unternahm große Studienreisen nicht nur in viele Teile der Österr.-Ung. Monarchie, sondern auch nach Deutschland, Schweden, Dänemark, Frankreich, Italien und in die Schweiz, wurde 1866 Ass. und 1869 suppl. Prof. an der höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt in Ung.-Altenburg. 1869 Dr.phil. der Univ. Jena. Nach Übergabe der Lehranstalt in Ung.-Altenburg an die ung. Regierung habilit. er sich 1870 am k. k. Polytechn. Inst. in Wien als Priv.Doz. für Getreidebau unter besonderer Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Maschinenwesens. 1880 tit. ao. Prof., 1884 ao. und 1896 o. Prof. für Land- und Forstwirtschaft. 1900–02 Dekan der Allg. Abt., 1902/03 Rektor. K. war ab 1886 Mitgl. des Privilegien– Fachkomitees für landwirtschaftliche Privilegienangelegenheiten, ab 1899 Rat des Patentgerichtshofes. Seine zahlreichen Veröff. erstrecken sich über das Gesamtgebiet der Landwirtschaft; er schrieb ebenso über die Aufnahme der Bodennährstoffe oder die Metamorphose der Maispflanze wie über landwirtschaftliche Maschinen und Geräte oder über betriebswirtschaftliche Fragen. 1875 gründete er die Z. „Österreichisches Landwirtschaftliches Wochenblatt“, deren Redaktion er bis zu seinem Tode innehatte. K., zu seiner Zeit einer der besten Fachleute auf dem Gesamtgebiet der Landwirtschaft, war Mitgl. des Zentralausschusses der Landwirtschaftlichen Ges. in Wien, Direktoriumsmitgl. und Gründungsmitgl. des Ver. für Güterbeamte und Vorstandsmitgl. des Klubs für Land- und Forstwirte. Neben seinen fachlichen Leistungen sollen auch seine großzügigen Stiftungen, sowohl für Angehörige von Güterbeamten als auch für Studenten der Techn. Hochschule, erwähnt werden.