Kučera, Jan (1838-1895), Politiker und Jurist

Kučera Jan, Jurist und Politiker. * Poděbrad (Poděbrady, Böhmen), 1. 2. 1838; † Prag, 17. 1. 1895. Sohn eines Lehrers; nach Gymnasialstud. in Pilsen und Prag stud. er an der Univ. Prag Jus, 1861 Dr.jur. Er arbeitete zuerst in der Kanzlei des Prager Bürgermeisters Dr. V. Bělský, ab 1869 in der eigenen Kanzlei. Zu Beginn der 60er Jahre nahm er an der Gründung nationaler Korporationen teil, die bei den neuen Verfassungsverhältnissen eine neue Periode der tschech. Bewegung bedeuteten. (Gesangver. „Hlahol“, Künstlerver. „Umělecká beseda“). 1864–66 Geschäftsführer des Juristenverbandes „Právnicka jednota“, 1864–68 Redakteur der jurist. Z. „Právník“; 1868 in den Landtag gewählt, wo er die Deklaration der tschech. Abg. unterschrieb, 1870, 1872, 1873 wurde er demonstrativ neu gewählt. Unter dem Absolutismus Bachs (s. d.) aufgewachsen, stand er mit seiner Generation schon in den 60er Jahren im linken polit. Lager und nach dessen Teilung wurde er als Schöpfer der Landesorganisation eines der bedeutendsten Mitgl. der Jungtschech. Partei. Er konzentrierte 1872–82 und 1889–95 seine Tätigkeit auf den Landtag. 1879 Reichsratsabg., resignierte aber bald. 1889–95 Beisitzer des Landesausschusses. Als Vorstand des polit. Klubs der Partei setzte er die Aufnahme der sogenannten realist. Intellektuellen (Masaryk, Kaizl, s.d., Kramář, s.d.) in die Partei durch. Längere Zeit wirkte er auch im Ausschuß der Ges. für den Bau eines Nationaltheaters.

L.: Právník, 1895; M. Navrátil, Almanach československých právníků, 1930; Masaryk, 4; Otto 15.
(Kučera)  
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 4 (Lfg. 19, 1968), S. 316
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