Maitisch, Ferdinand (1834-1894), Jurist

Maitisch Ferdinand, Jurist. * Feldkirchen (Kärnten), 29. 5. 1834; † Wien, 14. 3. 1894. Stud. an der Univ. Graz Jus, 1860 Dr. jur.; legte 1864 die Advokatenprüfung ab und wurde 1869 als einer der ersten freien Advokaten in die Liste der niederösterr. Advokatenkammer eingetragen. 1879–81 Obmann einer neuen advokator. Vereinigung, welche „Maitischklub“ genannt wurde und regelmäßig Monatsversmlg. abhielt, bei welchen wichtige Standes- und Gesetzgebungsfragen behandelt wurden. Leitender Grundgedanke war die Pflege der Standesinteressen durch Förderung des wiss. Strebens der Mitgl., Erörterung aller für die Entwicklung und Hebung des Standes in sozialer und materieller Hinsicht wichtigen Fragen durch Vorbesprechung der in der Kammer zu beratenden Gegenstände und Einflußnahme auf die Kammerwahlen durch Aufstellung von Kandidaten. Dieser Klub konstituierte sich 1883 zu der eine bedeutende Rolle spielenden Wiener Advokatengesellschaft „Union“. M. war auch literar. tätig, beschäftigte sich aber vor allem mit der wiederholten Neuaufl. und Umarbeitung des „Commentars zum österreichischen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch“ von Kirchstetter, unter sorgfältiger Berücksichtigung der neuesten Gesetzgebung, Literatur und Spruchpraxis sowie mit der Berichtigung mancher überlebter Theorien und obsoleter, bereits derogierter Gesetzesnormen.

W.: zahlreiche Abhh. in Jurist. Bll. Hrsg.: L. Kirchstetter, Commentar zum österr. allg. bürgerlichen Gesetzbuch, 3.–5. Aufl. 1876–94.
L.: Jurist. Bll., Jg. 23, 1894, S. 127; Österr. Anwaltsbl., Jg. 32, 1970, S. 10; Festschrift der Wr. Advokatenges. „Union“ aus Anlaß ihres 25jährigen Bestandes, hrsg. von M. Mayr und E. Coumont, 1905.
(D. Ströher)  
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 6 (Lfg. 26, 1973), S. 23
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