Menzel Adolf, Jurist. * Reichenberg (Liberec, Böhmen), 9. 7. 1857; † Wien, 12. 8. 1938. Stud. an der Univ. Prag Jus, 1879 Dr. jur.; neben der Gerichts- und Advokaturspraxis in Wien betrieb er intensive rechtswiss. und philosoph. Stud. an der Univ. 1882 Habil. für österr. Privatrecht an der Univ. Wien. 1886–89 war er Juristenpräfekt an der k. k. Theresian. Akad., 1889 ao. Prof. des öff. Rechtes, 1894 o. Prof. des österr. Verwaltungsrechtes bzw. des Staatsrechtes an der Univ. Wien, 1915 Rektor. 1894 korr. Mitgl. der Dt. Ges. der Wiss. in Prag, 1917 w. Mitgl. des k. k. Reichsgerichts, 1925 w. Mitgl. der Akad. der Wiss. in Wien, 1918–30 1. Vizepräs. des neu errichteten Verfassungsgerichtshofes, 1937 Dr. h. c. der Staatswiss. der Univ. Wien. Ab 1894 erfolgte ein Wandel in M.s Interessen vom Privatrecht zum öff. Recht, zur sozialpolit. Gesetzgebung. Er widmete sich nun ausschließlich den philosoph. und hist. Grenzgebieten der allg. Staatslehre und den Problemen der Soziol., eine „energetische“ Staatslehre entwickelnd. Ungemein vielseitig, beschäftigte sich M., stets auf Empirie aufbauend, in seinen Abhh. real und objektiv meist mit aktuellen Themen. Er lieferte zwar durch seine Forschungen viele wissenswerte Ergebnisse, vermochte aber nicht, als Schöpfer grundlegend neuer Erkenntnisse über die Gestaltungsgesetze des sozialen Lebens hervorzutreten. Sehr erfolgreich war M. mit seinen Arbeiten aus dem Gebiet der Antike. Hier konnte er Ergebnisse der Altertumswiss. durch eigenes Quellenstud. ergänzen und berichtigen und für die Geschichte der Staatstheorien fruchtbar machen. Insbesondere versuchte er zu beweisen, daß sich die Antike nicht nur mit Staatslehre und Staatsphil. sowie mit gesellschaftlichen Beziehungen ausschließlich aus der Sicht der Ethik und Politik beschäftigt, sondern Soziol. als erklärende und beschreibende Wirklichkeitswiss. bereits gekannt habe.