Ott, Josef Friedrich Frh. von (1817-1899), Jurist

Ott Josef Friedrich Frh. von, Jurist. * Mürzsteg (Stmk.), 21. 6. 1817; † Wien, 19. 1. 1899. Sohn eines Montanbeamten; stud. an der Univ. Graz Jus und trat 1839 bei der Kameralgefällsverwaltung in den Staatsdienst, 1843 wurde er Kameralbez.Koär. in Trient und Feldkirch, 1853 Ministerialkonzipist im Finanzmin., dann Kameralrat und Bez.Dir. in Görz, 1856 Finanzrat und Finanzbez.Dir. in Marburg, 1864 Oberfinanzrat und Finanzbez.Dir. in Brünn, schließlich Oberfinanzrat. bei der Steiermärk. Finanzlandesdion. 1873 übernahm O. als Hofrat die Leitung der k. k. Finanzbez.Dion. in Wien, 1876 wurde er zum Rat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt, ab 1880 war er auch als Kanzleidir. tätig, 1882 wurden ihm Titel und Charakter eines Senatspräs. verliehen, 1888 i. R. O.s „Handbuch der Gefälls-, Justiz- und politischen Gesetze . . .“ stellte eine große Leistung im Dienst der Rechtssicherheit dar, weil es neben den Strafbestimmungen auch die Vorschriften enthielt, denen die Sanktionen galten. O., vielfach geehrt und ausgezeichnet (u. a. 1880 nob., 1888 Frh.), war einer der Pioniere der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die sich vorbildlich um eine allg. verständliche Judikatur bemühten.

W.: Hdb. der Gefälls-, Justiz- und polit. Gesetze und der erläuternden nachträglichen Verordnungen zum Strafgesetze über Gefälls-Übertretungen, 1846.
L.: N. Fr. Pr. vom 22. 1. 1899; Biograph. Jb., 1900.
(F. Lehne)  
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 7 (Lfg. 33, 1977), S. 267
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