Peer von Egerthal, Josef Johann (1754-1825), Jurist

Peer von Egerthal Josef Johann, Jurist. * Monteplair b. Haid, Vinschgau (Südtirol), 4. 1. 1754; † Innsbruck, 23. 10. 1825. Stud. 1774–79 Phil. und Jus an der Univ. Innsbruck, 1782 Dr. jur., war dann Erzieher von Leopold Gf. Trapp und hielt Privatvorlesungen über die Pandekten am Innsbrucker Lyzeum. 1784 wurde er Landrichter auf der Trappschen Herrschaft Glurns und Mals und setzte sich bes. für die Rechte der bäuerlichen Bevölkerung ein. Seine Delegierung durch das Viertel Vinschgau zum offenen Landtag von 1790 zeigt den Widerhall seines erfolgreichen Bemühens. Bei der Wiedererrichtung der Univ. in Innsbruck, 1792, wurde P. o. Prof. des röm.-bürgerlichen Rechtes, 1798/99 Rektor. 1796 erwarb sich P. als landschaftlicher Koär. und als Referent bei der Leitung der Landesverteidigung große Verdienste. 1803 wurde er Appellationsrat beim Appellations- und Kriminal-Obergericht in Innsbruck, 1804 übernahm er das schwierige Amt eines Dir. des jurid.-polit. Stud. an der Univ., sorgte initiativ für die Anliegen seiner Fak. und war bestrebt, die prakt. Ausbildung der Juristen zu vertiefen, wie der von ihm entworfene und vom baier. Gubernium approbierte Lehrplan für den 1807 installierten dreijährigen jurid. Kurs zeigt. 1809 trat P. für die Beibehaltung der gesetzlichen Ordnung ein und wurde von A. Hofer als Justizreferent in der interimist. Landesadministration verwendet. Deshalb, aber auch wegen des auf die Stärkung der baier. Verwaltung hinzielenden Revirements in Tirol, wurde er 1810 als Erster Rat zum Appellationsgericht in Burghausen versetzt. Nach der Wiedervereinigung Tirols mit Österr. (1814) kehrte P. nach Innsbruck zurück, wurde dem dortigen Appellationsgericht zugeteilt und wenig später zur Besorgung der Tiroler Geschäfte provisor. an die Oberste Justizstelle nach Wien berufen. 1815 wurde P. zum Präses mit Hofratscharakter des Innsbrucker Stadt- und Landrechtes ernannt, 1816 erhielt er wegen seiner großen Verdienste den Rang eines Präs., 1821 i. R., 1822 nob. Sein Sohn, Josef Johann P. v. E. (1811–79), war Advokat und 1864–67 Bürgermeister von Innsbruck.

L.: Bothe von und für Tirol und Vorarlberg vom 6., 9., 13. und 16. 2. 1826; Tiroler Anzeiger vom 7. 3. 1929; Z. für österr. Rechtsgelehrsamkeit, 1826, H. 2, Notizenbl., S. 80 ff.; Tiroler Heimatbll. 7, 1929, S. 298 ff.; Wurzbach; Kosch, Das kath. Deutschland; Graeffer–Czikann; J. G. Böhm, Über die Tiroler Landesvertheidigung des Jahres 1848 . . ., 1849, S. 7, 9, 30; A. Mages, Die Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten 100 Jahren, 1887, S. 224; J. Hirn, Tirols Erhebung im Jahre 1809, 1909, s. Reg.; R. Granichstaedten-Czerva, A. Hofers alte Garde, 1932, S. 135 ff.; UA Innsbruck; Allg. Verw. A., Wien.
(G. Oberkofler)  
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 7 (Lfg. 35, 1978), S. 389
Bd. <==> | |<1  <=−10<=  S. 1 =>+10=>
Bd. <==> | |<1  <=−10<=  S. 1 =>+10=>