Prockner Franz Kajetan, Jurist. * Linz, 12. 9. 1783; † Marburg a. d. Drau (Maribor, Unterstmk.), 17. 1. 1863. Stud. ab 1805 an der Univ. Wien Jus, 1810 Dr. jur.; trat 1811 in die obderenns. Kammer-Prokuratur ein, war ab 1814 als Prof. des österr. Zivilrechtes in Olmütz (Olomouc), 1818–56 an der Univ. Innsbruck tätig. P. war mehrmals Dekan, 1822/23 und 1831/32 Rektor des Lyzeums bzw. der Univ. P. verfaßte eine große Anzahl von wiss. Abhh., bes. aus dem Erb- und Schuldrecht, wobei er bemüht war, die Theorie an der Praxis zu erproben. Seine wichtigsten Beitrr., von denen einige auch ins Italien. übers. wurden, veröff. er vor allem in der „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde“ sowie in der Z. „Der Jurist“. Sein Hauptwerk ist die Monographie über das letztwillige Verfügungsrecht der Eltern.