Puntschart Paul, Rechtshistoriker. * Klagenfurt, 13. 8. 1867; † Graz, 9. 5. 1945. Sohn des Folgenden; stud. an den Univ. Innsbruck (1886–89, 1889–91, 1891 Dr. jur.), Wien und München (1889) Jus und wurde in München stark von Amira beeinflußt. 1896 Priv.Doz., 1898 ao. Prof. für Dt. Recht an der Univ. Innsbruck, 1899 ao. Prof., 1902 o. Prof. des Dt. Rechts an der Univ. Graz, 1909/10, 1923/24 und 1933/34 Dekan, 1918/19 Rektor, 1921 HR, 1934 i. R. sowie Hon.Prof. an der Univ. Graz. 1927 korr. Mitgl. der Akad. der Wiss. in Wien. Privatrechtsgeschichtlich trat P. mit seinen Untersuchungen zur obligationenrechtlichen Thematik von Schuld und Haftung hervor. Seine im Detail nicht unwidersprochen gebliebenen, insgesamt jedoch als grundlegend angesehenen Resultate erbrachten in Übereinstimmung mit den nordgerman. Forschungen Amiras auch für die Südgermanen ein Nebeneinander von Schuld und Haftung. Er setzte sich auch mit dem mittelalterlichen Eigentumsbegriff auseinander und befaßte sich eingehend mit der Herzogseinsetzung in Kärnten. Einen Beitr. zur dt. Verfassungsgeschichte bildet schließlich die Hrsg. und Bearb. des zweiten Bd. von Fickers (s. d.) Werk „Vom Reichsfürstenstande“, 3 Tle., 1911–23.