Saxl Maximilian, Jurist. * Biela (Bělá, Böhmen), 8. 7. 1857; † Aussig (Ústí nad Labem, Böhmen), 25. 10. 1935. Sohn eines Kaufmannes; stud. zunächst an der Univ. Prag, 1875–78 an der Univ. Wien Jus, 1879 Dr. jur.; war ab 1885 als selbständiger Advokat in Wien tätig. S. verfaßte zahlreiche Schriften, welche die Rechtsprechung in Österr. und Deutschland maßgeblich beeinflußten. Bes. setzte er sich mit der Frage der rechtswiss. Interpretation auseinander. S. vertrat den Standpunkt, daß ein Gesetz während seiner Geltungsdauer so ausgelegt werden müsse, wie es den aktuellen Bedürfnissen des Lebens und dem jeweiligen Stand menschlicher Erkenntnis entspräche, eine Auffassung, zu der sich später sowohl das dt. Reichsgericht wie auch der österr. Oberste Gerichtshof bekannt haben. Er befaßte sich auch intensiv mit Fragen des Privatfürstenrechts. Sein Sohn, der Rechtsanwalt Erich S. ( * Wien, 22. 9. 1890; † Washington, USA, 12. 7. 1962), verfaßte gem. mit J. Langer das in der Zwischenkriegszeit für Rechtsprechung und Lehre auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes unentbehrliche Standardwerk (Wettbewerbsrecht, 1931).