Schenk Johann, Advokat und Fachschriftsteller. * Klagenfurt, 22. 7. 1829; † Wien-Hietzing, 8. 1. 1874 (Selbstmord). Sohn eines Glasermeisters; stud. 1850–52 Jus an der Univ. Olmütz, 1852 Dr. jur. 1864 zum Advokaten ernannt, war er in der Folge in Wien, Mödling (1868), Wien (1869), Warnsdorf (Varnsdorf, Böhmen) (ab 1870), kurz vor seinem Tod wieder in Wien tätig. S. ist vor allem als – erfolgreicher – Fachpublizist in Erscheinung getreten, so versuchte er als erster auf die Bedeutung der hist. Grundlagen und Materialien bei der Interpretation von Gesetzestexten aufmerksam zu machen. So bietet er in einem Buch über den summar. Prozeß bei jedem Paragraphen die aus den amtlichen Quellen geschöpfte Entstehungsgeschichte des Textes sowie das gesamte Beratungsmaterial. Durch Mitt. der authent. Ansichten wollte S. dazu beitragen, daß im Verfahren den Intentionen des Gesetzgebers gemäß vorgegangen wird. S. befaßte sich auch intensiv mit dem ausländ., hier – bedingt durch einen Aufenthalt in Frankreichbes. mit dem französ. Recht, dem er viele Anregungen verdankte, sowie mehrfach auch mit der Organisation der Advokatur.