Schiffner Ludwig, Jurist. * Sieghartskirchen (NÖ), 21. 12. 1845; † lnnsbruck, 2. 1. 1909. Sohn des Distriktsarztes Gustav S., Enkel des Mediziners Johann Christoph S.; besuchte das Akadem. Gymn. in Wien und stud. hier 1863–67 an der Univ. Jus, 1868 Dr. jur. und Dr. phil. Danach trat S. in Wien eine Advokaturspraxis an. 1873 habil. er sich an der Univ. Wien für röm. und österr. Privatrecht. 1875 ao. Prof. des österr. Zivilrechts an der neuerrichteten Univ. Czernowitz (Černivci), hielt er dort auch Vorlesungen über französ. Zivilrecht. 1878 Verehelichung mit Josefine v. Auffenberg, der Tochter eines Landesgerichtspräs. 1879 kam S. als ao. Prof. für röm. Recht an die Univ. Innsbruck, eine Berufung, die auch seinen bergsteiger. Neigungen entgegenkam. S.s „Systematisches Lehrbuch des österreichischen allgemeinen Civilrechtes“, 1882, an dem bes. neben der Beherrschung des Stoffes seine Fähigkeit, diesen in knapper Form und übersichtlicher Gliederung darzustellen, gerühmt wurde, gab den eigentlichen Anstoß zu seiner Ernennung zum o. Prof. (1882). 1907 übernahm er die Lehrkanzel für österr. Zivilrecht. S. war in Innsbruck viermal Dekan, 1888/89 Rektor, ab 1899 Präses der jurid. Staatsprüfungskomm.; 1901 HR. In seinen Publ. befaßte sich S. hauptsächlich mit dem modernen Privatrecht, dessen systemat. Behandlung er zwei Arbeiten widmete. Sein Spezialfach war das Erbrecht, bes. wird seine Arbeit über den Vermächtnisvertrag (1891) hervorgehoben. S. bezog in seine Arbeiten auch ausländ. Recht, insbes. jenes des neuen bürgerlichen Gesetzbuches für das Dt. Reich, ein. Er galt als Lehrer mit klarer und präziser Darstellungsweise und nahm, u. a. als Leiter des Stipendienreferats seiner Fak., regsten Anteil am akadem. Leben.