Schiffner, Ludwig (1845-1909), Jurist

Schiffner Ludwig, Jurist. * Sieghartskirchen (NÖ), 21. 12. 1845; † lnnsbruck, 2. 1. 1909. Sohn des Distriktsarztes Gustav S., Enkel des Mediziners Johann Christoph S.; besuchte das Akadem. Gymn. in Wien und stud. hier 1863–67 an der Univ. Jus, 1868 Dr. jur. und Dr. phil. Danach trat S. in Wien eine Advokaturspraxis an. 1873 habil. er sich an der Univ. Wien für röm. und österr. Privatrecht. 1875 ao. Prof. des österr. Zivilrechts an der neuerrichteten Univ. Czernowitz (Černivci), hielt er dort auch Vorlesungen über französ. Zivilrecht. 1878 Verehelichung mit Josefine v. Auffenberg, der Tochter eines Landesgerichtspräs. 1879 kam S. als ao. Prof. für röm. Recht an die Univ. Innsbruck, eine Berufung, die auch seinen bergsteiger. Neigungen entgegenkam. S.s „Systematisches Lehrbuch des österreichischen allgemeinen Civilrechtes“, 1882, an dem bes. neben der Beherrschung des Stoffes seine Fähigkeit, diesen in knapper Form und übersichtlicher Gliederung darzustellen, gerühmt wurde, gab den eigentlichen Anstoß zu seiner Ernennung zum o. Prof. (1882). 1907 übernahm er die Lehrkanzel für österr. Zivilrecht. S. war in Innsbruck viermal Dekan, 1888/89 Rektor, ab 1899 Präses der jurid. Staatsprüfungskomm.; 1901 HR. In seinen Publ. befaßte sich S. hauptsächlich mit dem modernen Privatrecht, dessen systemat. Behandlung er zwei Arbeiten widmete. Sein Spezialfach war das Erbrecht, bes. wird seine Arbeit über den Vermächtnisvertrag (1891) hervorgehoben. S. bezog in seine Arbeiten auch ausländ. Recht, insbes. jenes des neuen bürgerlichen Gesetzbuches für das Dt. Reich, ein. Er galt als Lehrer mit klarer und präziser Darstellungsweise und nahm, u. a. als Leiter des Stipendienreferats seiner Fak., regsten Anteil am akadem. Leben.

W.: Der Vermächtnisbegriff nach österr. Recht, unter Bezugname auf das gemeine Recht, 1873; Lehrbuch des französ. allg. Civilrechtes . . ., 1877; Systemat. Lehrbuch des österr. allg. Civilrechtes, 1882; Der Vermächtnißvertrag nach österr. Recht . . ., 1891; Die geplanten Höfebücher für Dt. Tirol, 1892; Die sog. gesetzlichen Vermächtnisse, 1895; Pflichtteil, Erbenausgleichung und die sonstigen gesetzlichen Vermächtnisse nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Dt. Reich ( = Abhh. zum Privatrecht und Civilprozeß des Dt. Reiches 1, 3), 1897; Der Erbvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche für das Dt. Reich ( = ebenda, 4, 1), 1899; Die Erbrechtsreform in der Novelle zum österr. allg. bürgerlichen Gesetzbuche, 1908; zahlreiche Abhh. und Rezensionen in Fachz.; usw.
L.: Neue Tiroler Stimmen vom 17. 5. 1879; N. Fr. Pr., Bote für Tirol und Vorarlberg und Innsbrucker Nachrichten vom 4., Allg. Tiroler Anzeiger vom 5. 1. 1909; Jurist. Bll. 38, 1909, S. 18f.; Die k. k. Franz-Josephs-Univ. in Czernowitz . . ., 1900, S. 76; K. K. Leopold-Franzens-Univ. zu Innsbruck. Ber. über das Stud. Jahr 1908/09 . . ., 1910, S. 40ff.; G. Oberkofler, in: Tiroler Heimat 40, 1976, S. 127ff.; H. Leeb, Geschichte der Univ. Innsbruck von 1898 bis 1908, phil. Diss. Innsbruck, 1968, S. 246f., 249; G. Oberkofler, Stud. zur Geschichte der österr. Rechtswiss. ( = Rechtshist. R. 33), 1984, S. 307ff.; UA Wien.
(M. Laich)  
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 10 (Lfg. 47, 1991), S. 127
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