Schneider, Franz Xav. (1805-1882), Jurist

Schneider Franz Xav., Jurist. Geb. Tepl, Böhmen (Teplá, Tschechien), 11. 8. 1805; gest. Prag, Böhmen (Praha, Tschechien), 1. 7. 1882. Sohn eines Schmieds, 1819 Vollwaise. Er absolv. die Gymn. Stud. im Stift Tepl – dessen damaligem Abt Reitenberger (s. d.) er später ein mutiges biograph. Denkmal setzte – und in Prag, an der Univ. ab 1823 die philosoph. Jgg., dann bis 1829 das Jusstud.; 1832 Dr. jur. 1828 wurde S. Erzieher im Hause des Fürsten Karl Anselm von Thurn und Taxis, ab 1838 war er Oberster Verwalter der fürstl. Domänen. Nach einer Advokaturspraxis 1832–36 legte er 1837 die allg. Advokatenprüfung sowie die spezielle aus dem Bergrecht ab. S. hielt an der Univ. Prag 1837–43 ao. unentgeltl. Vorlesungen über Bergrecht, erst nach Überwindung großer Schwierigkeiten und der Absolv. einer dreijährigen Bergwerkspraxis (1842 Freisprechung als Häuer) wurde er 1843 zum o. Prof. ernannt. Er las zunächst nach dem „Versuch einer . . . Darstellung des Bergrechtes“ von Schmidt v. Bergenhold (s. d.); sein eigenes „Lehrbuch des Bergrechtes . . . “, das auf seiner 1845 erschienenen Arbeit über die Bergregalität (in der er die richtungweisende Lehre schuf, daß „sämtliche Bergregalitätsrechte. . . sich auf die wesentl. Staatshoheitsrechte zurückführen“ lassen) fußte, wurde sehr gut aufgenommen und noch 1872 neu aufgelegt. Bereits 1837–38 Supplent seines Lehrers Joseph Helfert (s. d.), suppl. er nach dessen Tod (1847) bis 1849 dessen Lehrkanzel des röm. und des kanon. Rechts, 1850 wurde er o. Prof. des österr. allg. Zivilrechts, mit der Verpflichtung, auch über Bergrecht zu lesen. Während seiner langjährigen, erfolgreichen und von bedeutendem Fachwissen gekennzeichneten Lehrtätigkeit bildete S. eine große Zahl von Schülern heran; er war daneben ab 1850 auch Mitgl. der staatsrechtl. administrativen Abt. sowie der judiziellen Abt. der Staatsprüfungskomm., 1863–73 Präses der rechtshist. Staatsprüfungskomm. 1852/53 Prodekan, 1855/56, 1862/63 Dekan, 1864/65 Rektor, 1863 Oberbergrat, wurde er 1871 von Minister Jireček (s. d.) i. R. versetzt, eine Maßnahme, die von dem charakterl. als ungemein schwierig geschilderten S. nicht widerspruchslos hingenommen wurde und die zu Sympathiedemonstrationen der dt. Studentenschaft für ihn führte. Er wandte sich auch 1881 in einer Streitschrift gegen die Teilung der Prager Univ. Seine Gattin (ab 1849) Karoline (geb. Wien; gest. Prag, 27. 11. 1872), eine Tochter von K. Russ (s. d.), war als Malerin tätig; ein Enkel war der Staats- und Völkerrechtler Rudolf Laun (1882–1975).

W.: Ueber das Wesen der Bergregalität nach den Grundsätzen der k. böhm. Berggesetze, in: Z. für österr. Rechtsgelehrsamkeit . . . 1845, 1, (1845); Lehrbuch des Bergrechtes für die gesammten Länder der österr. Monarchie, 1848, 3. Aufl.: Lehrbuch des Bergrechtes, 1870, 2. Ausg. 1872; Abt K. Reitenberger . . ., in: Allg. Ztg. (Augsburg) vom 29. und 30. 8. 1860, selbständig, 1875; Biograph. Skizze des nunmehr in den Ruhestand versetzten Oberbergrathes Dr.f. S . . ., 1871, vermehrte Ausg.: JUDr.f. X. S . . . . Eine biograph. Skizze, 1882; Die Berg-Gerichtsbarkeit . . ., 1872; Krit. Umschau auf dem Gebiete der Bergrechtsreform, 1878 (mit autobiograph. Angaben); Hist. Reminiscenzen betreffend die Prager Univ., 1881; Abhh. in Fachz.; usw.
L.: Bohemia vom 6. 5., 2. und 4. 7., Prager Tagbl. vom 18. 5., 2. und 4. 7. 1882; Právník 21, 1882, S. 468; Jurist. Bll. 9, 1882, S. 339; ADB: Egerländer Biograf. Lex.: Wurzbach; M. Urban, Zur Literatur Westböhmens, 1896; Die dt. Karl-Ferdinands-Univ. in Prag . . ., 1899, s. Reg.; J.f. v. Schulte, Lebenserinnerungen 1, 1908, s. Reg.; Sudetendt. Lebensbilder, hrsg. von E. Gierach, 3, (1934), S. 151ff. (mit Bild). – Karoline S.: JUDr.f. X. S . . . ., 1882, S. 12.
(He. Slapnicka)  
PUBLIKATION: ÖBL 1815-1950, Bd. 10 (Lfg. 49, 1993), S. 378
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